Frage 1:
Burgtorfriedhof (Eschenburgstr. 20)
Stand Denkmalstatus: Grabmal Richard und Wilhelm Strahl, seit 2001 und das Mausoleum Eschenburg, seit 2008; der gesamte Burgtorfriedhof ist als Sachgesamtheit erkannt, eine Denkmalbegründung steht noch aus.
- Ausarbeitung zum Burgtorfriedhof: „Allgemeiner Gottesacker“. Schwerpunkt, die Wiesenfläche als ehemaliges Entrée von Beate Fehrenz, Oktober 2016 (beauftragt von Abt. Denkmalpflege)
- nicht veröffentlicht
Friedhof St. Lorenz (Steinrader Weg 10)
Stand Denkmalstatus: Kirche St. Lorenz und Kirchhofbereich seit 1977 unter Denkmalschutz; Friedhof wird auf Sachgesamtheit geprüft
- es gibt eine handschriftliche Kartei der Gruften und Grabdenkmäler vom St. Lorenz Friedhof in der Firma Naturstein Wolf (liegt der Abt. Denkmalpflege nicht vor, Firma Wolf gibt die Kartei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Digitalisierung frei) – nicht veröffentlicht
- Studienprojekt der Fachhochschule Lübeck unter der Leitung von Dr. Nieschalk aus dem Jahr 2008, hierbei 27 Gräber untersucht (Unterlagen liegen der Abt. Denkmalpflege vor, bei ihr liegen jedoch nicht die Urheberrechte)
- darüber ob die Erfassung veröffentlicht wurde, kann die Abt. Denkmalpflege keine Auskunft geben (Urheber TH Lübeck)
- Grabmale des Friedhofs St. Lorenz in einer Seminarwoche von der Internationalen Jugendbauhütte (IJGD) 2019 aufgenommen (Unterlagen liegen der Abt. Denkmalpflege analog vor, bei ihr liegen jedoch nicht die Urheberrechte)
- darüber ob die Erfassung veröffentlicht wurde, kann die Abt. Denkmalpflege keine Auskunft geben (Urheber IJGD)
- Hinweis: Der Friedhof St. Lorenz ist in kirchlichem Besitz und wird entsprechend kirchlich verwaltet. Das Landeskirchenamt will perspektivisch die unterschiedlichen Erfassungen des St. Lorenz Friedhofs zusammenfassen
Vorwerker Friedhof (Friedhofsallee 79-83)
Stand Denkmalstatus: Friedhofskapelle 1, seit 2017 und Friedhofskapelle 2, seit 2023 unter Denkmalschutz; Vorwerker Friedhof als Sachgesamtheit erkannt, Denkmalbegründung kurz vor Fertigstellung
- Der Abteilung Denkmalpflege liegen keine externen Erfassungen und/oder wissenschaftliche Dokumentationen vor.
Frage 2:
Friedhof St. Lorenz
- Die Erfassung der Grabmäler des Friedhof St. Lorenz durch die Fachhochschule Lübeck (2008) sah unter anderem eine „Beschreibung des historischen Hintergrundes und der Lebens- und Familiengeschichte“ vor (zum Teil sehr ausführlich, je nach Quellen- und Aktenlage).
- Darüber, ob die Erfassung veröffentlicht wurde, kann die Abteilung Denkmalpflege keine Auskunft geben (Urheber TH Lübeck)
Burgtorfriedhof und Vorwerker Friedhof
- Für diese Friedhöfe liegen der Abteilung Denkmalpflege keine derartigen Informationen vor.
Frage 3:
Siehe Fragen 1 und 2.
Frage 4:
Erfassungen und wissenschaftliche Dokumentationen sind aus Sicht der Abteilung Denkmalpflege grundsätzlich immer wünschenswert. Diese sind zumeist an ein konkretes Vorhaben/eine Maßnahme geknüpft und werden vom Eigentümer extern beauftragt. Im Rahmen der Inventarisation liefern Erfassungen und wissenschaftliche Dokumentationen eine wichtige Grundlage für das Unterschutzstellungsverfahren. Bei größeren zusammenhängenden Anlagen wie Friedhöfen kann die Erfassung und wissenschaftliche Dokumentation von Grabmalen und Grüften personell nicht von der Abteilung Denkmalpflege geleistet werden. Auch hier müsste eine externe Beauftragung erfolgen. Die vorliegende Anfrage ist insofern hilfreich, dass die in den unterschiedlichen Fachabteilungen der Hansestadt Lübeck bereits generierten und beauftragten Unterlagen zu den Lübecker Friedhöfen einmal zusammengeführt werden könnten – zumindest aber die Fachabteilungen einen Gesamtüberblick hierüber erhalten.
Frage 5:
Aus Sicht der Abteilung Denkmalpflege kann dies nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt hier auf den Umfang des individuellen zu definierenden Auftrags an (reine Erfassung/wissenschaftliche Recherche/Aussagen zum Zustand/Kartierung Bauschäden/Aussagen zu notwendigen Erhaltungsmaßnahmen, usf.). Die Erfassung und wissenschaftliche Dokumentation von Friedhöfen kann nicht durch die Abteilung Denkmalpflege geleistet und müsste daher extern beauftragt werden.
Frage 6:
Bislang gibt es wenige unter Denkmalschutz stehende Grabmale (siehe Frage 1). Die Abteilung Denkmalpflege unterhält oder verwaltet keine steinrestauratorischen Wartungsverträge.
Im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung hat der Bereich 5.660 Stadtgrün/Verkehr keine Wartungsverträge abgeschlossen.
Derzeit werden die städtischen Friedhöfe digitalisiert. In diesem Zusammenhang ist es vorgesehen, die Zustände der Grabmale, für die der Bereich Stadtgrün und Verkehr verantwortlich ist, aufzunehmen und zu bewerten.