Art der Ausschreibung: öffentliche Ausschreibungen nach VOB
Die Sanierung der im Folgenden genannten Straßenabschnitte Nr. 1 bis 4 ist aus Gründen
der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens, aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein unabdingbar. Die
Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der
für 2025 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.
Die gewählten Abschnitte sind Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsbedeutung. Bei der Auswahl der Straßen wurde neben dem Schadensbild auch die Auswirkung der Baumaßnahme auf den Verkehrsfluss in der Hansestadt Lübeck berücksichtigt.
Die Sanierungsmaßnahmen im Straßennetz der Hansestadt Lübeck werden durch eine systematische und flächendeckende Erhaltungsstrategie festgelegt.
Nach der in 2018 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung aller Lübecker Straßen wurde festgestellt, dass für alle genannten Straßenabschnitte Sanierungsbedarf besteht, die Maßnahmen sind außerdem im Masterplan Straßen 2021 bis 2025 enthalten.
Alle Straßen wurden Ende 2023 erneut befahren.
Im Rahmen der Bauvorbereitung hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Ortsbesichtigung aller geplanten Maßnahmen durchgeführt. In diesem Zuge wurden u. a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt, sowie Ausmagerungen, Splittverluste, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen.
Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers in 2025 auszuführen.
Alle Bauvorhaben sind im Vorfeld mit der Abteilung 5.660.2 Urbane Mobilitätsprojekte bezüglich Zustand / Anforderung an die Nebenflächen (Rad- und Gehwege) abgestimmt worden.
Durch den flächendeckenden Breitbandausbau, der derzeit in der Hansestadt Lübeck stattfindet, werden die Gehwege im Zuge des Breitbandausbaus mit saniert. Eine vorherige Sanierung im Zuge der Fahrbahnsanierung macht in den meisten Fällen keinen Sinn, da dann im Nachgang durch die Leitungsträger die frisch sanierten Wege erneut geöffnet werden müssten.
Die Liste der folgenden Sanierungsmaßnahmen ist als Maßnahmenpaket zu betrachten.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Kurzbeschreibung der Maßnahmen:
1.) Fahrbahndeckensanierung Moislinger Allee B75
Die B75, Moislinger Allee, besitzt als Verbindungsstraße innerhalb Lübeck St. Lorenz eine hohe Verkehrsbedeutung und dient als Autobahnzubringer zur Anschlussstelle Lübeck Moisling der BAB A 1.
Gleichzeitig hat die B75, Moislinger Allee, eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.
Baubeginn: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Buntekuhweg ca. 2.325 m Töpferweg ca. 6,10 m 21.200 m² |
Je nach Schadensbild wird in Teilbereichen die Fahrbahn grundhaft bis zu einer Tiefe von 60 cm saniert, in anderen Bereichen wird der Asphalt 14 cm tief gefräst und neu hergestellt.
Die Rad- und Gehwege entlang der Straße befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand und bedürfen zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Der Zustand der Gehwege entspricht der Erhaltungsklasse 4, die Radwege sind in Erhaltungsklasse 3 eingestuft.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 3.000.000,00 € brutto veranschlagt.
Eine Fördervoranfrage ist beim zuständigen Standort des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) gestellt worden. Die Fördervorhaben werden nach ihrer Dringlichkeit in ein jährlich zu erstellendes Förderprogramm aufgenommen. Das Förderverfahren ist geregelt in der „Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein“. Ob eine Förderung vom Land zugesagt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Im Zuge der Maßnahme sollen sechs Bushaltestellen modernisiert werden und dabei barrierefreie Standards umgesetzt werden. Dafür wird auf Vorlage VO/2024/13715 verwiesen.
2.) Fahrbahnsanierung Geniner Dorfstraße K13
Die Straße K 13, Geniner Dorfstraße, besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Jürgen eine hohe Verkehrsbedeutung und dient als Bedarfsumleitung und als direkter Autobahnzubringer zur Anschlussstelle Genin der BAB A 20.
Gleichzeitig hat die K 13 eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.
Baubeginn: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Brücke Genin ca. 845 m Baltische Allee ca. 6,20 – 13,00 m 5.600 m² |
Die Geniner Dorfstraße wird im Tiefeinbau (nach vorheriger Fräsung von 10 cm) saniert.
Die Rad- und Gehwege entlang der Straße befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand und bedürfen zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Der Zustand der Gehwege entspricht der Erhaltungsklasse 4, die Radwege sind in Erhaltungsklasse 4 eingestuft.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 660.000,00 € brutto veranschlagt.
Eine Fördervoranfrage ist beim zuständigen Standort des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) gestellt worden. Die Fördervorhaben werden nach ihrer Dringlichkeit in ein jährlich zu erstellendes Förderprogramm aufgenommen. Das Förderverfahren ist geregelt in der „Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein“. Ob eine Förderung vom Land zugesagt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
3.) Fahrbahnsanierung Ratzeburger Allee K23
Die K23, Ratzeburger Allee, besitzt als Verbindungsstraße innerhalb Lübeck eine hohe Verkehrsbedeutung.
Gleichzeitig hat die K23, Ratzeburger Allee, eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.
Baubeginn: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | ab Mühlentorteller ca. 1.000 m Wakenitzbrücke ca. 12,00 m 12.000 m² |
Die Fahrbahn wird grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm saniert.
Die Gesamtkosten der Fahrbahnsanierung inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 2.375.000,00 € brutto veranschlagt.
Die grundhafte Sanierung der Fahrbahn in diesem Abschnitt der Ratzeburger Allee wird im Zuge des Umbaus zum Radschnellweg erfolgen und gemeinsam ausgeschrieben. Der Mühlentorteller ist im Zuge dieser Maßnahme nicht betroffen. Es findet diesbezüglich eine enge Abstimmung mit der Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte statt. Die Maßnahmen wurden ineinander verzahnt, um Synergieeffekte zu nutzen.
4.) Fahrbahnsanierung Am Landgraben
Die Straße Am Landgraben besitzt als Anliegerstraße innerhalb von Lübeck St. Lorenz eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr.
Gleichzeitig hat die Straße Am Landgraben eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Anwohnenden und dient außerdem den Entsorgungsbetrieben Lübeck als direkte Zufahrtsstraße zum Pumpwerk.
Baubeginn: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Am Grenzwall ca. 550 m Maienweg 3,50 m bis 3,70 m 2.000 m² |
Die Fahrbahn wird grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm saniert.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 675.000,00 € brutto veranschlagt.
Rad.- und Gehwege sind aktuell nicht vorhanden. Die Radfahrenden profitieren somit ebenso von der Fahrbahnsanierung. Es befinden sich lediglich wassergebundene Seitenstreifen neben der Fahrbahn. Hier erfolgt durch die Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte eine Überplanung der Situation, so dass auch hier die Sicherheit und der Komfort für zu Fuß Gehende erhöht wird. Die Zulieferung der Planung bezüglich der Gehwege wird in die Ausschreibung zur Fahrbahnsanierung mit einfließen.
Zeitplan:
Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, Stadtwerke Lübeck Mobil, VEGES und der Polizei, sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.
Gemäß Forderung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde, der Stadtwerke Lübeck Mobil und VEGES ist eine Ausführung der Maßnahmen teilweise in den Sommerferien 2025 anzustreben, da dann die Verkehrsbelastung durch den Berufsverkehr weniger ausgeprägt ist und die Schüler:innenbeförderung entfällt.
Die geplanten Maßnahmen wurden im Vorwege bereits mit dem Brückenbau und den Lübecker Ver- und Entsorgern in Bezug auf deren anstehende Maßnahmen abgestimmt.
Bei Verschiebungen innerhalb des Masterplanes bestehen insbesondere Abhängigkeiten von den Entsorgungsbetrieben, da der gesamte Masterplan bis 2025 im Vorwege mit deren Maßnahmen abgestimmt ist. In vielen Straßen steht zunächst eine Sanierung des Kanalnetzes an. Die Maßnahmen können nicht beliebig verschoben werde, sondern müssen koordiniert werden, um nicht erst eine Straße und im Nachgang dann den Kanal zu sanieren.
Kosten / Finanzierung:
Die Kosten von derzeit geschätzten 6.710.000,00 € für die Maßnahmen sind im größtenteils im Finanzplan 2025 enthalten. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.
- Produktsachkonto 544001 070 7852000, B75, Moislinger Allee
- Produktsachkonto 542001 159 7852000, K13, Geniner Dorfstraße
- Produktsachkonto 542001 158 7852000, K23, Ratzeburger Allee
- Produktsachkonto 541001 798 7852000, Am Landgraben
Die über die eingeplanten Mittel hinausgehenden Kosten werden über das Bereichsbudget gedeckt.
Eine frühe Freigabe im Hauptausschuss ist zwingend erforderlich, damit die
Maßnahmen zeitig ausgeschrieben werden und ab dem Frühjahr beginnen können.