Vorlage - 4-01-01-05-02-01  

Betreff: AM Peter Petereit: Ergänzungsantrag zum TO 5.1: 1. Kulturentwicklungsplan (KEP)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Entscheidung
11.11.2024 
14. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
09.12.2024    15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Kulturentwicklungsplan wird um eine „Präambel“ zur grundsätzlichen Bedeutung der Kulturpolitik in Lübeck ergänzt. Folgender Text wird nach dem Vorwort der Kultursenatorin (nach Seite 2) eingefügt:

 

Zur Bedeutung der Kulturpolitik in Lübeck

Die Hansestadt Lübeck ist die Kulturstadt des Nordens. Innerhalb und außerhalb der Lübecker Altstadt als UNESCO Weltkulturerbe sind zahlreiche kulturelle Angebote zu finden. In allen Bereichen der Musik, den Museen, dem Theaterschaffen vom Stadttheater zu den unterschiedlichsten freien Bühnen und Initiativen, den Ausstellungsorten bildender Kunst ist die Qualität und Vielfalt erlebbar. Hinzu kommt ein einzigartiges Stadtbild mit einer Architektur, in der sich die Geschichte unserer Stadt bis zur Gegenwart widerspiegelt.

Die vielfältigen Lübecker Kulturangebote und Kulturorte, die kulturellen Schätze machen Lübeck für die Bewohner:innen und Gäste attraktiv. Lübecks Kultur prägt die Lebensqualität unserer Stadt entscheidend; macht sie lebendig, anziehend und identitätsstiftend.

Die Lübecker Bürgerschaft bekennt sich zum Erhalt und der Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt in Lübeck. Wir setzen uns für die Lübecker Vielfalt der kulturellen Angebote ein. Wir wollen eine bunte Stadt, die Kraft aus ihrer Vielfalt schöpft, in der Kunst und Kultur kein Nischendasein fristen, vielmehr einen zentralen Raum in unserer Gesellschaft einnehmen.

Geld in Kultur zu investieren ist keine Subvention, sondern Investition in Bildung, Zukunft und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Investition in Kultur ist demokratieerhaltend und wirkt einer kulturellen, mentalen und sozialen Spaltung in unserer Gesellschaft entgegen. Besonders unterstützungswürdig sind für uns die kulturelle Bildung und Betätigung von Kindern und Jugendlichen, sowie das Recht auf kulturelle Teilhabe für Alle. Kulturelle Bildung ist Pflichtaufgabe aller Bildungseinrichtungen und muss zum integralen Bestandteil aller Kulturinstitutionen werden.

Kultur ist für uns mehr als eine Ware und eine touristische Vermarktung allein. Sie gehört zu den menschlichen Grundbedürfnissen und lebt vom öffentlichen Engagement vieler. Eine aktivierende Kulturpolitik entfaltet sich im Zusammenwirken von Staat, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft. Dazu gehört eine faire Entlohnung geistiger und kreativer Arbeit.

Unabhängigkeit, Kreativität, Flexibilität und soziale Sicherheit wollen wir besser miteinander in Einklang bringen. Kunst und Kultur als Raum zum Vordenken, als Versuchslabor für große Trends, die uns alle betreffen und wo Experimentieren erwünscht und auch Scheitern erlaubt ist. Denn alles Kreativ-Spielerische hört auf, wenn Angst vorherrscht.

Die Lübecker Bürgerschaft“

 


 


Begründung

Es wäre gut, den vorliegenden 1. Kulturentwicklungsplan (KEP) um eine grundsätzliche Positionierung der Kulturpolitiker und Bürgerschaft zur Sicht und Bedeutung der Kultur in Lübeck zu ergänzen.
 


Anlagen