Vorlage - VO/2024/13676  

Betreff: Dringlichkeitsantrag - AM Michelle Akyurt (CDU), AM Helmut Müller-Lornsen (Bü90/DIE GRÜNEN), Max Manegold (FDP): Wohngeld
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Entscheidung
05.11.2024 
14. Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgezogen   

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgrund der Presseberichterstattung über verlängerte Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen gebeten zu berichten:

 

  1. Welche Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung bestehen und ausgeschöpft werden können, um eine deutliche Beschleunigung der Bearbeitung der Wohngeldanträge zu erreichen und Bearbeitungsrückstände so schnell wie möglich signifikant zu reduzieren.

 

  1. Ob insbesondere Gebrauch gemacht wird vom §26a Wohngeldgesetz (WoGG). Dieser erlaubt, dass das Wohngeld auch vorläufig gezahlt werden kann, wenn für die Prüfung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der oder die Antragstellende einen Anspruch auf Wohngeld hat. Die Zahlung erfolgt dann unter Vorbehalt der endgültigen Entscheidung.

 

Werden vorläufige Bewilligungsbescheide im Sinne der Vorschrift seitens der Wohngeldstelle erlassen? Wenn ja: unter welchen Voraussetzungen in welchem Umfang geschieht dies? Wenn nein: warum nicht?

 

  1. Ob die Verwaltung es als zweckmäßig ansieht, ein „Front-Office“ einzurichten, das als Anlaufstelle für den ersten Kundenkontakt dienst, auch zur Sichtung des Antrags und der Unterlagen auf Vollständigkeit.

 

  1. Wie die Verwaltung Personal zur Beschleunigten Bearbeitung umschichten kann.

 

Der Bericht wird in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses im Dezember vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen