Vorlage - VO/2024/13635  

Betreff: Am Katja Mentz (GAL): Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
19.11.2024 
9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2024.10.01_0209-01_av_nachfahrverbot_maehroboter

Beschlussvorschlag

Erlass einer Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren

 

Der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz wird gebeten, eine Allgemeinverfügung für die Hansestadt Lübeck zu erarbeiten, die - analog zu der Stadt Köln - die erlaubten Betriebszeiten von Mährobotern einschränkt, sodass Igel und andere nachtaktive Kleintiere nicht durch diese verletzt oder getötet werden können.

 

Es sollen weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden, wie die Hansestadt Lübeck darüber hinaus dazu beitragen kann, Lebensräume von Igeln zu erhalten, zu verbessern und auszuweiten.
 


Begründung

Igel zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. 2024 hat die Deutsche Wildtierstiftung den Igel zum Wildtier des Jahres gewählt, um auf das Problem einer seit Jahren sinkenden Igelpopulation aufmerksam zu machen. Um den Igel als bedrohte Art zu schützen, sind in Städten Maßnahmen wie ein Nachtmähverbot ebenso unerlässlich wie der Erhalt und die Schaffung natürlicher Garten- und Parkflächen, in denen Igel Verstecke, Schlafplätze und ausreichend Nahrung finden.

Die Stadt Köln hat eine Allgemeinverfügung (siehe Anlage) zum Schutz von Igeln und Kleintieren erlassen, die beinhaltet, dass Mähroboter nicht mehr in der Nacht betrieben werden dürfen („Das Inbetriebnahmeverbot von Mährobotern gilt in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.“). Denn immer wieder kommt es dazu, dass Igel und weitere Kleintiere, die ab der Abenddämmerung auf Nahrungssuche gehen, durch Mähroboter gefährliche Schnittverletzungen erleiden oder gar getötet werden.

Dies lässt sich mit der o.g. Allgemeinverfügung auf sehr einfache Weise verhindern. Es bliebe am Tag ausreichend Zeit, um Rasenflächen in Gärten oder Parks zu mähen, so dass die Einschränkung für Menschen äerst gering wäre, für Igel und weitere nachaktive Kleintiere ist diese Maßnahme jedoch lebenswichtig.

 

Siehe auch: Igel im Garten: Gefahr durch Mähroboter und Co | NDR.de - Ratgeber - Garten

 

Achtung! In der NDR Reportage werden Bilder von verletzten Igeln gezeigt.
 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2024.10.01_0209-01_av_nachfahrverbot_maehroboter (341 KB)