1. Frage: In welchen städtischen Gebäuden werden Proberäume interessierten Musik- und Theatergruppen zur Verfügung gestellt?
Die Hansestadt Lübeck stellt in einigen städtischen Gebäuden Proberäume für private Musik- und Theatergruppen zur Verfügung. So können städtische Schulräume für kulturelle Schulungs- und Übungsabende genutzt werden. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 der Benutzerordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen vom 24.09.2015. Das Theater Lübeck – Jung plus X verwaltet einen für Proben geeigneten Raum in der Essigfabrik, der auch freien Künstler:innen zur Verfügung steht. Derzeit hat das GMHL eine Fläche in der Alten Schule Moisling (August-Bebel-Straße 10-14) an das Stadtorchester Lübeck vermietet.
Darüber hinaus können städtische Jugendzentren, welche über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, auch außerhalb der Öffnungszeiten als Proberäume durch Musik- und Theatergruppen genutzt werden. So gibt es im Jugendzentrum Burgtor einen Bandproberaum, der aktuell von mehreren jungen Bands genutzt wird. Hierbei handelt es sich um Musiker, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Probenraumtreffen wird abgesprochen, welche Bands an welchen Tagen proben. Zurzeit nutzen vier junge Bands die Räumlichkeiten des Jugendzentrums Burgtor, es gibt allerdings noch Kapazitäten für zwei weitere Bands. Auch durch den Jugendtreff Moisling werden Räumlichkeiten für junge Menschen unter 27 Jahren zur Verfügung gestellt. Bisher wird der Proberaum immer wieder spontan und sporadisch genutzt. Für Theatergruppen steht ein großer Saal zur Verfügung. Außerdem gibt es im Jugendzentrum Röhre einen Proberaum für Musiker. Dort besteht allerdings aktuell Sanierungsbedarf, der zunächst behoben werden muss, bevor eine weitere Nutzung möglich ist.
Die Räumlichkeiten in den Schulgebäuden werden durch den Bereich Schule und Sport (4.401) verwaltet und vergeben. Der Bereich Schule und Sport hat die Entscheidungsbefugnis zur Vermietung von Schulräumen als Proberäume, dies geht aus § 3 Abs.1 der Benutzerordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltung vom 24.09.2015 hervor. Zu beachten ist § 8 Abs.3 der Benutzerordnung, gemäß dem Musikübungen nur bei geschlossenen Türen und Fenstern durchgeführt werden dürfen, um eine Lärmbelästigung zu vermeiden. Nach Auskunft des Bereiches Schule und Sport werden Klassenräume und Aulen in der Regel für Einzelveranstaltungen verwendet und nicht dauerhaft vermietet. Nur wenige Räume kämen für eine dauerhafte Nutzung in Frage, da die Räumlichkeiten immer wieder geräumt werden müssten.
Des Weiteren gibt es mehrere private Anbieter, die ihre Räumlichkeiten als Proberäume zur Verfügung stellen. So bietet die „Deutsche Rockmusik Stiftung“ im Meesenring 17 auf Marli zwei Proberäume an. Mehrere Proberäume unterschiedlicher Größe werden vom Zentrum für Musikkultur in der ehemaligen Cambrai-Kaserne in St. Lorenz-Nord vermietet (s.u.).
2. Frage: Ist das Angebot an Proberäumen ausreichend groß oder kann nicht alle Nachfragen, die an die Stadt herangetragen werden, entsprochen werden?
Es werden aktuell keine Nachfragen zu Probenräumen an das Kulturbüro gestellt. Aus der beteiligungsorientieren Kulturentwicklungsplanung ist bekannt, dass bei Musiker:innen die Nachfrage nach kostengünstigen Probenräumen das derzeitige Angebot bspw. des Zentrums für Musikkultur (60 Probenräume) übersteigt. Auch in der bildenden Kunst ist ein Bedarf an geeigneten und kostengünstigen Werkstätten/Ateliers erhoben worden. Bei den darstellenden Künsten konnte ein solcher Bedarf nicht festgestellt werden.
Das Jugendzentrum Burgtor hat noch Platz für zwei weitere Bands, es gibt dort noch keinen Engpass.
Im Rahmen eines Workshops zu den Raumbedarfen in Lübeck wurde eine Bedarfsumfrage zu der Proberaumsituation durchgeführt. Veranstalter des Workshops waren das Kulturbüro, Zentrum für Musikkultur, der Kulturhorst und der Kulturfunke. Ca. 30 Personen aus verschiedenen Sparten nahmen am 25.09.2023 an der Veranstaltung teil. Die Ergebnisse der Bedarfsumfrage sind in der beigefügten Tabelle zusammengefasst.
3. Frage: Gibt es eine Informationsplattform, wo sich Interessierte informieren oder Räume buchen können?
Eine zentrale Informationsplattform der Hansestadt Lübeck zur Vermittlung von Proberäumen im Internet existiert nicht. Die Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH stellt mit dem GIP – Gewerbe-Immobilien-Portal Lübeck eine webbasierte Plattform zur Verfügung, jedoch nur für Gewerbeimmobilien. Diese ist unter folgendem Link zu finden: https://luebeck.org/gip--gewerbe-immobilien-portal.
Darüber hinaus gibt es mit dem bei der Wirtschaftsförderung Lübeck angesiedelten Projekt „ÜBERGANGSRAUM“ die Möglichkeit zur kostengünstigen Anmietung von Leerständen in der Innenstadt.
Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung wurde in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Lübeck die KEP-Maßnahme Nr. 27 entwickelt, die vorsieht, auf der Grundlage der Webanwendung LeAn® eine solche Plattform für Lübeck zu entwickeln.
4. Frage: Gibt es eine Ansprechperson zu städtischen Proberäumen in der Kulturverwaltung?
Nein, diese ist nicht vorhanden.
5. Frage: Wird für die Nutzung von städtischen Proberäumen ein Entgelt erhoben?
Für die Nutzung des Jugendtreff Moisling greift die geltende Gebührenordnung. Es werden allerdings keine Entgelte für die Nutzung der Räumlichkeiten durch junge Menschen oder Vereine erhoben. Im Jugendzentrum Burgtor wird kein Entgelt erhoben. Dafür erklären sich die Musiker:innen bereit, sich gemeinsam mit dem Jugendzentrum Burgtor an der Förderung der Jugendmusikkultur aktiv zu beteiligen und regelmäßig an Proberaumtreffen teilzunehmen.
Bei der Vermietung von Schulräumen greift die „Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen bei außerschulischen Veranstaltungen vom 24.09.2015“ mit Stand 07.06.2017. Die Entgeltordnung wurde auf Grundlage von § 28 I Nr.13 GO SH aufgestellt (s. https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/d/357/inlinehttps://portal.luebeck.de).
Aus § 1 der Entgeltordnung lassen sich die Entgelte für städtische Schulräume ableiten. Beträgt die Nutzungsdauer mehr als sechs Stunden, so ist jede weitere Stunde kostenfrei nutzbar. Handelt es sich bei den Nutzer:innen oder Veranstalter:innen um gewerbliche Personen, so zahlen sie das doppelte Nutzungsgeld, sofern sie eine Teilnahmegebühr oder Eintrittsgelder erheben. Die Entgelte für Räumlichkeiten der Ausbildungszentren der Berufsbildenden Schulen sind in § 1 III aufgeführt.
Die Entgeltsätze aus § 1 I, III der Entgeltordnung schließen die Kosten für Energie, Reinigung, Wartung und dem hausmeisterlichen Einsatz an Werktagen außerhalb der Schulferien ein (siehe § 1 V Entgeltverordnung). Fallen überdurchschnittlich hohe Kosten an, so muss der Nutzer für die Kosten aufkommen. Der § 3 der Entgeltverordnung regelt die Befreiung und Ermäßigung von der Entgeltleistung.