Fachbereich 1
1.1 Änderung Stellenplan
- Digitalisierung, Organisation und Strategie: Zwei neue und eine unbesetzte Stelle werden nicht besetzt. Davon ausgenommen sind die neuen Stellen für die Einführung einer neuen Finanzsoftware.
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Eine unbesetzte Stelle wird nicht besetzt. Zwei besetzte Stellen werden gestrichen.
- Verwaltungsleitung und Geschäftsführung der Verwaltungsleitung: Eine neue und eine unbesetzte Stelle werden nicht besetzt.
- Rechnungsprüfungsamt: Eine unbesetzte Stelle wird nicht besetzt.
- Datenschutz: Eine neue Stelle wird nicht besetzt.
- Personal (Bereich 1.110): Zwei neue Stellen werden nicht besetzt.
- Recht: Eine unbesetzte Stelle wird nicht besetzt.
1.2 Büromieten: Die Mieten für Büroflächen werden wegen reduziertem Platzbedarf durch die Ausweitung von Home Office und Desk Sharing um 300.000 € verringert.
1.3 Ersatzbeschaffung und Ausbau IT: Das Investitionsvolumen von IT-Hardware wird um 1.000.000 € verringert.
Fachbereich 2
2.1 Änderung Stellenplan: Eine neue Stelle im Fachbereichscontrolling wird nicht besetzt.
2.2 Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM): Der Verlustausgleich für die LTM wird um 300.000 € reduziert. Die Erhöhung des geplanten Verlustes wird somit von 500.000 € auf 200.000 € verringert.
2.3 Café Salut: Die Stadt beteiligt sich in 2025 mit 60.000 € an der Finanzierung des Cafè Salut. Für die Sicherung des Weiterbetriebes und die Verstetigung der Unterstützung wird der Abschluss eines Budgetvertrages geprüft und der Bürgerschaft berichtet.
2.4 Quartiers-Fördertöpfe: Für die Umsetzung von bürgerverwalteten Stadtteilbudgets im Rahmen von zwei Modellvorhaben in den Stadtteilen Innenstadt und Schlutup werden 50.000 € in den Haushalt 2025 mit Sperrvermerk eingestellt (25.000 € pro Stadtteil).
Nach Vorlage des Konzeptes (Beratungen mit Bürgerinnen und Bürgern können durch die gemeinnützigen Vereine bzw. Kirchen organisiert werden) werden die Mittel für eine erste Runde der Vergabe für Stadtteilprojekte auf Basis von Vorschlägen und nach Auswahl durch Bürgerinnen und Bürger durch den Hauptausschuss freigegeben.
2.5 Medibüro: Das Medibüro wird in 2025 mit 10.000 € für die medizinische Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung unterstützt. Ab 2026 wird die Unterstützung auf 15.000 € jährlich erhöht.
2.6 Mehrgenerationenhaus Lübeck-Eichholz: Die städtische Förderung für das Mehrgenerationenhaus Lübeck-Eichholz wird auf 40.000 € erhöht. Ziel ist es von jetzt 20 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden zu erhöhen.
2.7 Gebärdensprachdolmetscher: Für die simultane Übersetzung der Bürgerschaftssitzungen in Gebärdensprache werden 15.000 € für die Vergütung der Dolmetscher und Dolmetscherinnen im Haushalt geordnet.
2.8 Schutzwohnung: Für die Fälle, in denen schutzsuchende Frauen in den Lübecker Frauenhäusern wegen Platzmangels abgewiesen werden müssen, werden ab 2025 30.000 € für die Anmietung von Schutzwohnungen für die Überbrückung kurzfristiger Notlagen mit einem Sperrvermerk eingestellt. Der Sperrvermerk wird bei Vorlage eines Umsetzungskonzeptes aufgehoben.
2.9 Schuppen 9: Die Erlöse aus Verkäufen von Grundstücken und Gebäuden sind um 500.000 € für den Verkauf des Schuppen 9 bei Abschluss eines Erbbauvertrages zu erhöhen.
2.10 Kapitaleinlage SWL Gruppe: Die Kapitaleinlage in die SWL Gruppe wird 2025 um 4.000.000 € auf 15.000.000 € erhöht. Von 2026-2033 wird die Einlage jeweils um 2.000.000 € auf 10.000.000 € erhöht.
Fachbereich 3
3.1 Änderungen Stellenplan: Im Ordnungsamt werden zwei unbesetzte Stellen nicht besetzt, die für allgemeine Ordnungswidrigkeiten vorgesehen waren.
3.2 Stiefelgeld: Ab 2025 wird die 2024 einzuführende Aufwandsentschädigung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren (Stiefelgeld) verstetigt und mit jährlich 170.000 € in den Haushalt eingestellt.
3.3 Haustierhilfe: Der Verein Haustierhilfe e. V. wird ab 2025 mit 25.000 € jährlich unterstützt.
3.4 Fahrzeuge Kommunaler Ordnungsdienst (KOD): Die Anzahl der in 2025 neu zu beschaffenden PKW für den KOD wird von fünf auf drei reduziert. Der Preis je Fahrzeug wird von 70.000 € auf 50.000 € reduziert (max. “Golf-Klasse” als Orientierung).
3.5 Fahrzeuge Feuerwehr: Die Anzahl der in 2025 neu zu beschaffenden PKW für die Feuerwehr wird von sechs auf drei reduziert.
Fachbereich 4
4.1 Änderungen Stellenplan
- Für den Stadtbezirk Holstentor-Nord/Broling-Quartier werden als konkrete Maßnahme der sozialräumlichen Jugendhilfeplanung zwei neue Street Worker - Stellen (mobile Kinder- u. Jugendarbeit) geschaffen.
- Für das Kulturbüro wird zusätzlich eine halbe Stelle im Stellenplan geordnet.
- Für die Begleitung von Schulen bei Projekten der kulturellen Bildung wird zusätzlich eine Stelle geschaffen.
- Bei den Lübecker Museen wird eine unbesetzte Stelle nicht besetzt, da zur Zeit zwei Museen nicht vollständig operabel sind (Buddenbrookhaus und Behnhaus Drägerhaus).
4.2 Musikschulen: Der proportional aufgeteilte Zuschuss für die beiden Lübecker Musikschulen wird in 2025 um 500.000 € erhöht. Ab 2026 ist der für die Kommunen vorgesehene Anteil gemäß des Konzeptes der Landesregierung vorzusehen.
4.3 Freie Theater: Die finanziellen Mittel zur Förderung der freien Theater in Lübeck werden ab dem Haushaltsjahr 2025 mit jährlich 200.000 € verstetigt.
4.4 Junge Schauspiel: Der Zuschuss für das Junge Schauspiel in Höhe von 150.000 € entfällt.
4.5 Kulturbüro: Um mehr Veranstaltungen der Soziokultur und Kleinkunst, insb. auch in den Quartieren außerhalb der Altstadt durchführen zu können, wird das Budget des Kulturbüros ab 2025 um 120.000 € auf insgesamt 190.000 € aufgestockt.
4.6 Bücherpiraten: Für die Durchführung von Projekten zur Vermittlung von Lesekompetenz und -freude bei Kindern bekommt der Verein Bücherpiraten e.V. ab 2025 einen jährlichen Zuschuss von 30.000 €.
4.7 Schwimmunterricht: Die (frühzeitige) Schwimmausbildung von Kindern ist für die eingebundenen Vereine und Institutionen mit erheblichem Aufwand verbunden. Um dieses Engagement im gesamtgesellschaftlichen Interesse abzusichern, ist ab 2025 eine finanzielle Unterstützung von 30.000 € bereit zu stellen und zu ordnen.
4.8 Kinderschutzzentrum: Wegen des gestiegenen Bedarfs wird der Budgetvertrag für das Kinderschutzzentrum um 40.000 € erhöht. Ab 2026 erhöht sich dieser Betrag auf 80.000 €.
4.9 Sporthalle Falkenwiese: Für die Planung und ggf. Ausschreibung einer 2-Felder-Sporthalle auf der Falkenwiese wird ein Betrag in Höhe von 500.000 € aus dem Haushalt 2024 nach 2025 übertragen. Für die Finanzierung der baulichen Umsetzung sind in die mittelfristige Investitionsplanung einzustellen: 2026: 3.500.000 € und 2027: 3.500.000 € (gemäß VO/2024/13363).
4.10 Sportbox Brolingplatz: Als konkrete Maßnahme der sozialräumlichen Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Holstentor-Nord/Broling-Quartier wird für den Brolingplatz mit 20.000 € eine Sportbox finanziert. Für den jährlichen Unterhalt sind 2.400 € einzustellen.
4.11 1. FC Phönix im LBV Phoenix von 1903 e.V.: Für die Wiederherstellung der vollständigen Bespielbarkeit des Rasenplatzes im Stadion “Flugplatz” an der Travemünder Allee werden nach Abschluss des Erbbauvertrages 500.000 € bereitgestellt.
4.12 Bolzplatz Groß Steinrade: Für die Grundsanierung des Bolzplatzes in Groß Steinrade werden in Ergänzung zu den vom Schulverein akquirierten Mitteln 50.000 € zur Verfügung gestellt.
4.13 Adrenalin Park Kücknitz: Für eine Konzeptstudie für einen Adrenalin Park in Kücknitz werden 50.000 € eingestellt.
4.14 Sanierung Naturbad Marli: Für die Sanierung des Naturbades Marli werden 370.000 € von 2024 nach 2025 übertragen (in den Wirtschaftsplan der Lübecker Schwimmbäder einstellen). Dieser Posten ist mit einem Sperrvermerk versehen, der aufgehoben wird, sobald die Verwaltung und der Gemeinnützige Verein Naturbäder e.V. über Umfang und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen Einvernehmen erzielt haben. Dem Ausschuss für Schule und Sport ist entsprechend zu berichten.
Fachbereich 5
5.1 Änderungen Stellenplan
- Für die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses “Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck” (VO/2023/11887-01-01-01) werden im Stellenplan eine Stelle für die Planung von Rad- und Fußwegen und eine Stelle für deren bauliche Umsetzung geschaffen.
- Eine neue Stelle für Beschilderungshandwerker im Bereich Stadtgrün und Verkehr wird gestrichen.
5.2 Drögenvorwerk/Tremser Park: Die Umsetzung des Quartiersparkes Drögenvorwerk/ Tremser Park wird auf 2026 verschoben. Entsprechend entfallen im Haushalt 2025 konsumtive Mittel von 670.000 € und investive Mittel von 600.000 €. Zudem ist dem Bauausschuss bis zur Sommerpause eine Planungsvariante mit verringerten Kosten vorzulegen.
5.3 Spielplätze: Ein Betrag von 831.000 € für die Grundüberholung von Spielplätzen wird mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser wird aufgehoben, sobald dem Bauausschuss ein Bericht inkl. einer Kostenkalkulation vorgelegt wurde.
5.4 Nordbahnhof Skandinavienkai: Die Verpflichtungsermächtigungen über 34 Mio. € für den Bau des Nordbahnhofes am Skandinavienkai wird für Auszahlungen in den Folgejahren wie folgt neu geordnet: 2026 10 Mio. €, 2027 10 Mio. € und 2028 14 Mio. €. Investive Auszahlungen sind in den Jahren analog der Verpflichtungsermächtigungen zu planen.
5.5 Fahrradstraße Altstadt: Im Rahmenplan Innenstadt (VO/2019/07798) wurde die Sanierung der Fahrradstraße in der Altstadt bereits 2019 als kurzfristige Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des Fahrradverkehrs beschlossen. Für Planung und Beginn der Umsetzung der fahrradfreundlichen Sanierung der Fahrradstraße in der Altstadt werden 100.000 € aus dem Haushalt 2024 nach 2025 übertragen.
5.6 Berliner Platz: Der Umbau des Berliner Platzes ist bis 2026 fertigzustellen. Entsprechend werden die Planungsmittel in 2025 um 370.000 € erhöht. Die investiven Mittel der Umsetzung von 2.730.000 € sind in 2026 zu ordnen.
5.7 Barrierefreier Rathausmarkt: Die barrierefreie Umgestaltung des Marktes am Rathaus soll bereits in 2025 fertiggestellt werden. Die Haushaltsmittel werden daher im Haushalt 2025 um 250.000 € erhöht.
5.8 Jugendverkehrsschule Marli: Die Sanierung der Jugendverkehrsschule in Marli wird in 2025 geplant und spätestens in 2026 umgesetzt. Entsprechend sind die Mittel in 2025 um 143.500 zu erhöhen. In 2026 sind Baukosten von 1.300.000 € investiv zu ordnen.
5.9 Hafenmeisterhaus Passathafen: Das Projekt der Erweiterung des bestehenden Hafenmeister- und Sanitärgebäudes im Passathafen in Lübeck-Travemünde wird nicht umgesetzt. Entsprechend entfallen im Haushalt 2025 investive Mittel von 300.000 €.
5.10 Brandschutz Mühlendamm: Die Umsetzung des Brandschutzes in dem Gebäude Mühlendamm 10-12 mit Mitteln von 84.000 € wird mit einem Sperrvermerk versehen, der aufgehoben wird, sobald über die zukünftigen Standorte der Verwaltung entschieden wurde.
5.11 Brandschutz Fischstraße: Die Umsetzung der Brandschutzsanierung in dem Verwaltungsgebäude Fischstraße mit Mitteln von 280.000 € wird mit einem Sperrvermerk versehen, der aufgehoben wird, sobald über die zukünftigen Standorte der Verwaltung entschieden wurde.
5.12 Brandschutz VZM: Die Umsetzung von Brandschutzsanierung und Raumplanung im Verwaltungsgebäude VZM mit Mitteln von 506.000 € wird mit einem Sperrvermerk versehen, der aufgehoben wird, sobald über die Gesamtkosten berichtet wurde.
5.13 Gehwegkonsolen Puppenbrücke: Das Projekt eines Rad- und Fußweges unterhalb der Puppenbrücke wird nicht weiterverfolgt. Entsprechend entfallen 100.000 € investive Mittel in 2025 sowie sämtliche Kreditermächtigungen.
5.14 Überplanung Lindenteller, Puppenbrücke und Gustav-Radbruch-Platz: Für die Überplanung der Unfallschwerpunkte Lindenteller, Puppenbrücke und Gustav-Radbruch-Platz werden 400.000 € von 2024 nach 2025 übertragen. Bei der Überplanung ist sicherzustellen, dass Aspekte des Verkehrsflusses aller Verkehrsmittel verträglich gewährleistet sind.
5.15 Barrierefreie Gestaltung der Straße Meesenring: Die Mittel von 500.000 € werden von 2024 auf 2025 übertragen
6. Auftrag zur Entlastung des konsumtiven Haushalts 2025
Der Bürgermeister wird beauftragt, über die aus diesem Haushaltsbegleitbeschluss hinausgehenden Einsparungen im konsumtiven Bereich hinaus
1) analog dem Vorgehen aus der Anlage 4 zum 2. Quartalsbericht zum Haushalt 2024 Einsparungen in Höhe von 5.000.000 € verwaltungsweit bei Kontengruppe 52 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, ohne Bauunterhaltung) vorzunehmen.
2) aus den Budgetzuweisungen des konsumtiven Haushalts 2025 konkrete Vorschläge für Einsparungen im Umfang weiterer 5.000.000 € zu entwickeln und der Bürgerschaft bis Januar 2025 zur Billigung vorzulegen. Ausgaben, die Gegenstand dieses Haushaltsbegleitbeschlusses sind, sind von den Vorschlägen auszunehmen.
7. Anlage 8 Konsolidierungsmaßmahmen
Die Maßnahme Nr. 13 (Erhöhung Parkgebühren auf öffentlichen Flächen) wird nicht mitbeschlossen. Grundlage einer Erhöhung der Einnahmen muss ein Konzept mit Abwägungsmöglichkeiten der möglichen Anhebungen in den einzelnen Parkzonen sein, das der Bürgerschaft bereits im 1. Quartal 2024 vorgelegt hätte werden sollen.