Vorlage - VO/2023/12618-01
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Beschlussvorschlag
Anfrage des AM Christopher Lötsch in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.10.2023 (VO/2024/12618)
„Am 23.05.2023 hat der Hauptausschuss einstimmig einen in der Sitzung abgeänderten Antrag zum Thema Graffiti beschlossen.
Der Beschluss lautet:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Punkte 1 – 9 zu prüfen und die dadurch ausgelösten Kosten darzustellen. Den Ausschüssen Bau, Umwelt, Sicherheit und Ordnung sowie Kultur und Denkmalpflege ist bis spätesten nach der Sommerpause ein Zwischenbericht vorzulegen.
1. Telefonisch und digital eine leichte Möglichkeit für die Meldung von Vandalismus,
Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen herzustellen.
2. Einen Runden Tisch zu organisieren mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Hausbesitzern,
Polizei, Ordnungsdienst, Kinder- und Jugendvertretern, Netzanbietern
(Stromkästen) und AGIL Antigraffiti Initiative Lübeck.
3. Präventionsarbeit an Schulen und Jugendeinrichtungen zu organisieren.
4. Eine Koordinierungsstelle zu Koordinierung der Meldungen, Beseitigungen, Informations- /
Aufklärungsarbeiten einzurichten.
5. Soweit möglich, eigene Mitarbeiter für die Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern,
Schmierereien und Verunreinigungen zu schulen, um diese Arbeiten selbst durchzuführen
oder die Firmen mit dieser Leistung zu beauftragen.
6. Eigentümern von Gebäuden, an denen illegale Graffiti angebracht worden sind, werden
durch die Stadt aufgefordert, diese umgehend – möglichst innerhalb von 2 Wochen – zu beseitigen.
7. In den Haushaltsentwurf 2024 wird ein festes Budget für die Unterstützung und Beratung
von privaten Eigentümern zur Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern,
Schmierereien und Verunreinigungen eingestellt.
8. In den Haushaltsentwurf 2024 wird ein festes Budget für die Beseitigung von Vandalismus, Aufklebern, Schmierereien und Verunreinigungen an städtischen Immobilien,
Brücken, Schildern, Ampeln, Bänken eingestellt. Ziel ist es sicherzustellen, dass die
jeweilige Beseitigung innerhalb von 5 Tagen durchgeführt werden kann.
9. Weitere Flächen für die Anbringung von Graffiti auszuweisen.“
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Was ist seit dem 23.05.2023 wann veranlasst / umgesetzt worden?
Wann wird der Beschluss umgesetzt?
Begründung
Das GMHL hat zunächst eine Klärung der heutigen Ist-Situation mit den wesentlichen, operativ tätigen Bereichen durchgeführt (EBL, Stadtgrün und Verkehr, GMHL). Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Graffiti-Entfernung innerhalb der Bereiche im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten bereits gut organisiert ist.
Nach erfolgreicher Stellenbesetzung im Verwaltungsbereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements im Juni 24 konnten die Aktivitäten zur Umsetzung des Prüfauftrags intensiviert werden. Es wurde Kontakt zu den Organisationseinheiten, die im Rahmen des umfangreichen Prüfauftrags einzubinden sind, aufgenommen und weitere Grundlagenermittlungen veranlasst.
So hat bspw. der Bereich Recht bereits geprüft, ob oder unter welchen Bedingungen private Gebäudeeigentümer zur Beseitigung von Graffitis an Ihren baulichen Anlagen verpflichtet werden können.
Zur Abstimmung und Sortierung von Inhalten, rechtlichen Rahmenbedingungen, Prozessabläufen, Rollen und Zuständigkeiten sowie den Möglichkeiten zur Schaffung einer geeigneten Organisationform zur Erfüllung des politischen Auftrags hat das GMHL die aus heutiger Sicht relevanten Akteure zu einem Arbeitstreffen am 17.10.24 eingeladen. Zur Teilnahme hieran vorgesehen sind die Bereiche Stadtgrün und Verkehr, LPA, Liegenschaften, EBL, Ordnungsamt, Schule und Sport, Jugendarbeit sowie die Kurbetriebe Lübeck. An diesem Termin werden auch das weitere Vorgehen und die Zuständigkeiten festgelegt. Hierzu wird ein Handlungskonzept vom GMHL erstellt.
Anlagen
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