Vorlage - VO/2024/13532  

Betreff: Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Großflächige Logistikzentren - Gliederung der Zulässigkeit in Gewerbegebieten der Stadt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Entscheidung
09.09.2024 
9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
14.10.2024    10. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird um einen Bericht gebeten, inwieweit ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet werden kann, um großflächige Logistikzentren an den dafür am besten geeigneten Gewerbestandorten im Stadtgebiet anzusiedeln.

 

Die Wirtschaftsförderung wird gebeten, mit dem Vorhabenträger des beantragten Logistikzentrums Glashüttenweg 33-35 Kontakt aufzunehmen und einen geeigneten Gewerbestandort mit direkter Autobahnanbindung zu identifizieren.

Beteiligte Bereiche und Projektgruppen

Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Am Standort Glashüttenweg 33-35 liegt ein Antrag vor, auf einer Grundstücksfläche von ca. 60.000 m² und mit einer Halle mit einer Grundfläche von ca. 35.000 m², ein großes Logistikzentrum zu bauen. Der Betrieb des Logistikzentrums soll täglich 24 Stunden auch an Wochenenden stattfinden. Die Abwicklung des Gütertransports ist ausschließlich über die Straße geplant.

 

Die Größenordnung dieses Vorhabens im Glashüttenweg erscheint aufgrund der begrenzten Kapazitäten der verkehrlichen Erschließung und des langen Weges zu Autobahnanschlüssen problematisch. Für solche Nutzungen erscheinen Gewerbestandorte mit direkter Autobahnanbindung besser geeignet.

 

Im Rahmen einer Bauleitplanung kann die Stadt die zulässige Nutzung in unterschiedlichen Gewerbegebieten gliedern und damit Fehlentwicklungen entgegenwirken. Mit dem erbetenen Bericht soll den Gremien eine Entscheidungshilfe gegeben werden. Im Bauausschuss wurde ein entsprechender Antrag auf Prüfung zur Einleitung einer Bauleitplanung gestellt.


Anlagen