Vorlage - VO/2024/13506  

Betreff: Vorschlagliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Wahlperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030)
Status:öffentlich  
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Mißlitz, Heike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2024-09-10_Vorschlagliste-Allris

Beschlussvorschlag

Der in der Anlage 1 aufgeführten Vorschlagliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Wahlperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030) wird zugestimmt.

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mit Schreiben vom 13.05.2024 die Hansestadt Lübeck um Vorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht für die Wahlperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030 gebeten. Insgesamt sind 108 ehrenamtliche Richter:innen für das Verwaltungsgericht zu wählen. Dafür sind 216 Vorschläge von den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes einzureichen.

 

Die Zahl der von der Hansestadt Lübeck einzureichenden Wahlvorschläge wurde vom Wahlausschluss auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen (Stand September 2023) auf 16 Wahlvorschläge festgelegt.

 

Die in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen wurden gebeten Wahlvorschläge einzureichen. Die eingereichten Wahlvorschläge erreichten nicht die geforderte Anzahl von 16. Es wurden daher die Bürger:innen der Hansestadt Lübeck per Pressemitteilung aufgerufen, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Aus den eingegangenen 76 Erklärungsbögen wurden im Losverfahren 6 Wahlvorschläge gezogen und der Vorschlagliste hinzugefügt.

 

Die in der Vorschlagliste aufgeführten Personen haben sich per schriftlicher Erklärung bereit erklärt, für eine ehrenamtliche Tatigkeit als Richter:in beim Verwaltungsgericht zur Verfügung zu stehen.

 

r die Aufnahme in die Vorschlagliste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft, mindestens jedoch von der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
 


Anlagen

1. Vorschlagliste
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2024-09-10_Vorschlagliste-Allris (45 KB)