Vorlage - VO/2024/13317-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Heike Stegemann (FDP) zu Grillplätzen in Travemünde
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2024/13317
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Kirchhoff, Uwe
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
09.09.2024 
9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Heike Stegemann (FDP) zu Grillplätzen in Travemünde im Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den „Kurbetrieb Travemünde (KBT)“ am 10.06.2024.

 

Das Grillverbot in Travemünde wird ausgeweitet. Laut Internet-Recherche ist das Grillen in Travemünde nur noch auf dem Grill- und Picknickplatz am Kohlenhof möglich.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 


Begründung

Frage 1:

Auf welchen Flächen ist das Grillen in Travemünde außerdem erlaubt?

 

Antwort:

Das Grillen ist in den Grünanlagen der Hansestadt Lübeck gemäß der Grünanlagensatzung nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen möglich. Das Grillen ist auf ausgewiesenen Spielwiesen, Liegewiesen, Hundefreilaufflächen, Pflanzbeeten und durch Beschilderung gekennzeichneten Flächen untersagt.

 

Auf den verbleibenden Grünflächen ist das Grillen nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass ein Abstand von mindestens 100 m zum Waldrand und zu Wohngrundstücken eingehalten werden kann. Diese Voraussetzungen für das Grillen auf den sonstigen öffentlichen Flächen der HL werden in Travemünde nicht erfüllt. Da das Grillen auf den Stränden und den Flächen des Kurbetriebes ebenfalls verboten ist, gibt es in Travemünde keine Grünflächen, auf denen das Grillen erlaubt ist. Die einzige öffentlich zugängliche Grillmöglichkeit befindet sich im Passathafen.

 

Auf privaten Flächen, wie z.B. Hotelgrundstücke, Vereinsflächen etc. bestimmen die jeweiligen Eigentümer:innen über mögliche Nutzungen.

 

 

 

 

Frage 2:

Wird z.B. auf der Seite Travemünde-Tourismus.de oder in den entsprechenden Sozialen Medien darauf hingewiesen werden, wo das Grillen in Travemünde erlaubt ist und mit welchen Auflagen?

 

Antwort:

Nein. Über das bestehende Grillverbot wird in den digitalen Medien zukünftig informiert.

 

Frage 3:

Über welche Erkenntnisse verfügt die Verwaltung, wie die bestehenden Angebote angenommen werden?

 

Antwort:

Im Passathafen werden die Grillplätze rege genutzt.

 

 


Anlagen

./.

Stammbaum:
VO/2024/13317   Anfrage des AM Heike Stegemann (FDP) zu Grillplätzen in Travemünde   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2024/13317-01   Antwort auf Anfrage des AM Heike Stegemann (FDP) zu Grillplätzen in Travemünde   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Antwort auf Anfrage öffentlich