Vorlage - VO/2024/13491  

Betreff: Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2025
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Sinner, Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.09.2024 
9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.09.2024 
19. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2025

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein werden die Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

 

1. r die Stiftung Haus der Jugend
 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

74.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

74.500

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

6.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

5.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 

 

 

II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der chstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 


 

2. r die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital


I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.056.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.056.700

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.973.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

1.558.600

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

110.600

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

119.400

 

EUR

 

II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der chstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1

Stelle

 



3. r die Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster
 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

298.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

405.500

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

107.500

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

297.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

404.400

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

4.300

 

EUR


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1

Stelle

 

 

 

4. r die Westerauer Stiftung
 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

24.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

23.800

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

500

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

24.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

23.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR


 

 

5. r die Stiftung Kriegsopferdank

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

687.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

923.400

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

236.400

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

686.500

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

832.200

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

118.500

 

EUR


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR

 

 

 

6. r die Stiftung Lübecker Wohnstifte

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

258.100

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

257.300

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

800

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

258.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

227.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

31.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

16.600

 

EUR


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR


 

 

 

 

 

 

7. r die Stiftung Vereinigte Testamente

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

353.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

119.700

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

233.500

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

353.000

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

119.400

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

300

 

EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

1.100

 

EUR

 


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR


 

 

8. r die Stiftung Lübecker Altstadt

 

I.

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.600

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

0

EUR

 

einen Jahresfehlbetrag von

0

EUR

 

 

 

 

   2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

3.600

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

2.300

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

 

0

 

EUR

 


II.

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0

 

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0

EUR


 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Bereich Recht

keine rechtlichen Bedenken

Stiftungsrat der Stiftung Lübecker Altstadt für die Stiftung Lübecker Altstadt

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (siehe Beschlussvorschlag)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

 

 

 


Begründung

Die selbstständigen Stiftungen
 

Haus der Jugend (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Heiligen-Geist-Hospital (Stiftung des öffentlichen Rechts)

St.-Johannis-Jungfrauenkloster (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Kriegsopferdank (Stiftung bürgerlichen Rechts)

becker Wohnstifte (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Vereinigte Testamente (Stiftung bürgerlichen Rechts)

Westerauer Stiftung (Stiftung bürgerlichen Rechts)

becker Altstadt (Stiftung des bürgerlichen Rechts)


 

werden von der Hansestadt Lübeck -2.280.5 Stiftungsverwaltung- nach den Vorschriften der Gemeindeordnung verwaltet. Grundlegende Rechtsvorschriften bilden darüber hinaus das Landesverwaltungsgesetz (Bekanntmachung vom 02.06.1992, GVOBl. 1992 S.243, 534) in der aktuellen Fassung, das Stiftungsgesetz (Bekanntmachung vom 29.06.2023, GVOBl. 2023 S. 279) in der aktuellen Fassung und die Stiftungssatzungen.

 

Die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten o.g. Stiftungen stellen Treuhandvermögen dar, d.h. die Stiftungen stehen mit ihrem Vermögen nicht im Eigentum der verwaltenden Gemeinde. Der Grundsatz, dass derartiges Stiftungsvermögen der Gemeinde lediglich treuhänderisch zur Verwaltung übergeben und anvertraut ist, erfordert die Aufstellung besonderer Haushalts- oder Wirtschaftspläne mit getrennter Kassenführung und Rechnungslegung.

 

Zum Haushaltsjahr 2025 werden die Stiftungshaushalte in „doppischer“ Form zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß § 58 Gemeindehaushaltsverordnung gilt die GemHVO für die hier verwalteten Stiftungen sinngemäß. Demnach ist dem Haushaltsplan in Anlehnung an die Haushaltssatzung der Gemeinden ein Vorblatt voranzustellen, auf dem die Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplans, die Ein- und Auszahlungen des Finanzplans sowie etwaige Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen, Kassenkredite und sonstige Bestimmungen festgesetzt werden. Dem Haushaltsplan ist ferner ein Vorbericht beizufügen, in dem dargestellt werden:

 

  • der Stiftungszweck,
  • das Stiftungsvermögen,
  • Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen im lfd. Haushaltsjahr sowie
  • die Entwicklung der Rücklage und der Schulden der Stiftung.

 

Jede Stiftung unterliegt dem Grundsatz, dass ihr „Grundstockvermögen“ (in der Bilanz auf der Passivseite als Stiftungskapital ausgewiesen) dauerhaft erhalten bleiben sollte. Neben diesem Substanzerhaltungsprinzip kommt den gebildeten Rücklagen besondere Bedeutung zu.

 

  • Zweckrücklage: Der zeitnahen Verwendungspflicht für die Mittel ist Genüge getan, wenn nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO eine Rücklage, die sogenannte Zweck- oder Projektrücklage, zur nachhaltigen Zweckerfüllung gebildet wird. Dabei ist erforderlich, dass sich das über die Rücklage zu finanzierende Vorhaben bereits konkretisiert hat. Es handelt sich also nicht um eine freie, allgemein zur Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gebildete Rücklage, sondern um eine projektgebundene, bezogen etwa auf ein Bauvorhaben, ein Veranstaltungsprogramm oder ein langjähriges Förderprogramm.
     
  • Freie Rücklage: Daneben gibt es die Rücklagemöglichkeiten gemäß
    § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO, die so genannte freie Rücklage. Danach kann die Stiftung bis zu ein Drittel ihres Überschusses aus der Vermögensverwaltung in eine Rücklage einstellen. Die Möglichkeit der Bildung einer freien Rücklage sieht das Steuerrecht vor, um die Leistungsfähigkeit der Stiftung sichern zu können. Aus diesem Grund wird diese Rücklage auch Leistungserhaltungsrücklage genannt. Die Bildung freier Leistungserhaltungsrücklagen ist erforderlich, um inflations- und kapitalmarktbedingte Substanzverluste auszugleichen und die Effizienz der Stiftung auch für die Zukunft sicherzustellen.

     

Zusammenfassende Wertung:
 

Die von der Hansestadt Lübeck verwalteten Stiftungen befinden sich weiterhin in der Situation, ausgeglichene Ergebnishaushalte nur unter erheblichen Anstrengungen oder gar nicht erzielen zu können. Ursächlich hierfür ist unter anderem der weiterhin schwache Kapitalmarkt für Geldanlagen, die unter dem Aspekt der „ndelsicherheit“ angelegt werden müssen. Die Ergebnispläne der Stiftungen St.-Johannis-Jungfrauenkloster und Kriegsopferdank weisen Jahresfehlbeträge aus. Der Ausgleich wird nach entsprechender Beschlussfassung durch die Bürgerschaft in den jeweiligen Jahresabschlüssen über Entnahmen aus Rücklagen kompensiert. Bei der Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster werden die Rücklagenbestände zum Ausgleich nicht ausreichen, sodass ein Restfehlbetrag vorgetragen werden muss.
Die Haushalte der Stiftungen Westerauer Stiftung, Lübecker Wohnstifte und Vereinigte Testamente schließen mit Jahresüberschüssen ab, die nach Beschlussfassung der Jahresergebnisse 2025 durch die Bürgerschaft den Rücklagen zugeführt werden.
Bei den Stiftungen Haus der Jugend, Heiligen-Geist-Hospital und Lübecker Altstadt liegen ausgeglichene Ergebnispläne vor.

Bei der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital wird ein solches Ergebnis aber nur durch Zuschüsse der Hansestadt Lübeck für Aufwendungen in die brandschutztechnische Ertüchtigung des Alten- und Pflegeheimes erreicht.

Der Haushalt der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital wurde daher erneut mit Zuschüssen der Hansestadt Lübeck geplant.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Haushalt der Stiftung. Sofern die eigenen Haushaltsmittel nicht ausreichen, werden die Zuschüsse der Hansestadt Lübeck abgerufen.

Die Zuschüsse der Hansestadt Lübeck an die Stiftung stehen unter dem grundsätzlichen Vorbehalt, dass die Gewährung dieser Mittel unter kommunal- und beihilferechtlichen Aspekten überhaupt möglich ist. Eine Prüfung dieses Vorbehalts erfolgt durch ein von der Stiftung beauftragtes Gutachten. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung lag ein abschließendes Ergebnis noch nicht vor.

 

Es bleibt festzuhalten, dass sich die von der Hansestadt Lübeck verwalteten Stiftungen im Hinblick auf die Ertragserzielung, aber auch hinsichtlich der Erfüllung ihrer Stiftungszwecke in Veränderungsprozessen befinden

Diese Veränderungen werden durch entsprechende Beschlüsse der Bürgerschaft bestimmt.


 


Anlagen

Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2025
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltspläne der Stiftungen HdJ-HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT-LA für das Haushaltsjahr 2025 (5353 KB)