Vorlage - VO/2024/13480
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Beschlussvorschlag
Änderung der Stadtverordnung der Hansestadt Lübeck vom 29.08.2022 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass – Änderung Termine 2024, 2025 und 2028 |
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Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Begründung
Entsprechend den Regelungen des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein darf an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass ausnahmsweise eine Ladenöffnung per Rechtsverordnung zugelassen werden. Der Zeitraum, in dem die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, darf dabei fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18.00 Uhr enden. Der besondere Anlass muss im betreffenden Gebiet eine prägende Wirkung entfalten.
Mit Stadtverordnung vom 29.08.2022 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Hansestadt Lübeck aus besonderem Anlass wurde bestimmt, dass in den Jahren 2022 bis 2028 Verkaufsstellen an den in der Verordnung festgelegten Sonntagen jeweils aus besonderem Anlass der Nordischen Filmtage Lübeck in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.
Der besondere Anlass als Voraussetzung für die Festsetzung der besonderen Ladenöffnungszeiten wurde als gegeben betrachtet, weil die betreffenden Sonntage nach dem Planungsstand 2022 von den Veranstaltungszeiträumen der Nordischen Filmtage direkt erfasst waren.
Aus organisatorischen Gründen wurden die Veranstaltungszeiträume der Nordischen Filmtage für die Jahre 2024, 2025 und 2028 seitens des Veranstalters geändert.
Die Veranstaltungszeiträume wurden um eine Woche verschoben, mit der Folge, dass die in der Stadtverordnung bestimmten Sonntage in den Jahren 2024, 2025 und 2028 nicht mehr im Veranstaltungszeitraum der Nordischen Filmtage Lübeck liegen. Der direkte Bezug zu den Nordischen Filmtagen, der die Voraussetzung für die Ausnahmeregelung nach dem Ladenöffnungszeitengesetz bildet, ist für in der Stadtverordnung aus dem Jahre 2022 festgesetzten Termine der vorgenannten Jahre entfallen.
Die Stadtverordnung vom 29.08.2022 ist daher entsprechend zu ändern.
Die besonderen sonntäglichen Ladenöffnungszeiten sind an die Terminänderungen anzupassen und für die nach aktuellem Planungsstand im Zeitraum der Nordischen Filmtage 2024, 2025 und 2028 liegenden Sonntage zu bestimmen.
Die Kirchen und Gewerkschaften sind informiert.
Anlagen
Entwurf Änderungs-VO verkaufsoffene Sonntage
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Entwurf Änderungs-VO verkaufsoffene Sonntage 2022-2028 (104 KB) |