Vorlage - VO/2024/13475  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 600.000,00 Euro für die Sanierung der städtischen Sportanlage Schönböcken
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Richter, Doreen
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss
19.09.2024 
10. Sitzung des Schul- und Sportausschusses      
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 600.000,00 Euro zugunsten der städtischen Sportanlage Schönböcken wird angenommen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Sind im Rahmen des Spendenannahmeverfahrens nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die städtische Sportanlage Schönböcken wird modernisiert.

Die Erneuerung der Sportanlage wird in drei Bauabschnitten erfolgen.

Die Possehl-Stiftung unterstützt die Sanierungsmaßnahme und beteiligt sich an dem dritten Bauabschnitt mit 600.000,00 Euro.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 600.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 2.151.819,18 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist diergerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 600.000,00 Euro zuständig.


Anlagen

keine