Vorlage - VO/2024/13465  

Betreff: Ankauf eines Grundstückes in der Kahlhorststraße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bahr, Anita
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.09.2024 
9. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Lageplan

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das mit einem Wohnhaus und einer Lagerhalle bebaute Grundstück Kahlhorststraße 43, bestehend aus dem Flurstück 1/26, Flur 7, Gemarkung St. Jürgen zur Größe von 403 m² siehe Anlage 2 - eingetragen im Grundbuch von Lübeck Blatt 542263 von Herrn Bernd Stolze, Dorfstraße 33, 23562 Lübeck, anzukaufen.

 

  1. Der Kaufpreis für das bebaute Grundstück beträgt

 

280.000 EUR

(EUR zweihundertachtzigtausend 00/100).

 

  1. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages im Zusammenhang stehenden Kosten sind von der Hansestadt Lübeck zu tragen.

 

 

 


Verfahren

 

Bereiche

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

4.401 Schule und Sport

zustimmend

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

zustimmend

5.651 Gebäudemanagement

zustimmend

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat im Rahmen des Ankaufes nicht stattgefunden, da unmittelbare Auswirkungen auf Kinder und/ oder Jugendliche durch den Ankaufsbeschluss nicht zu erwarten sind. Im Übrigen werden die Belange der Kinder und Jugendlichen bei dem geplanten Umbau der Gebäude berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die Kahlhorstschule, gelegen in der Kahlhorststraße 41, hat einen zusätzlichen Flächenbedarf von ca. 400 m². Benötigt werden unter anderem Räume für den Unterricht, die Ganztagsbetreuung, die Sozialarbeit, Lehrerarbeit und die Schülerbücherei. Durch den Erwerb des zum Verkauf

stehenden Nachbargrundstücks Kahlhorststraße 43 könnte ein Anteil der benötigten Flächen

gedeckt werden.

Hinsichtlich der Möglichkeit, zusätzliche Flächen in Nebengebäuden oder Anbauten auf dem

Schulgrundstück zu ermöglichen, sind bereits umfangreiche Prüfungen vorgenommen worden. Da die Schulkinder eine gewisse Größe an Bewegungsfläche auf dem Schulhof benötigen und der Schulhof unter Denkmalschutz steht, steht keine Fläche für einen eventuellen Neubau zur Verfügung.

Auf dem vorhandenen Grundsck der Hansestadt Lübeck kann daher lediglich durch den Ausbau des Dachgeschosses des Schulgebäudes ein Teil des Raumbedarfes gedeckt werden. Die insgesamt benötigten Flächen können nach eingehender Prüfung jedoch nur durch zusätzlichen Ankauf des benachbarten Grundstückes Kahlhorststraße 43 zur Verfügung gestellt werden.

 

Dieses Grundstück soll daher durch die Hansestadt Lübeck erworben werden. Das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck wird in Abstimmung mit den Bereichen Stadtplanung und Bauordnung die notwendigen Umbauarbeiten in den Gebäuden vornehmen, so dass diese für die Zwecke der Schule genutzt werden können.

 

Der Eigentümer des Grundstückes Kahlhorststraße 43 hat sein Grundstück Mitte 2023 zum

Verkauf angeboten. Die Hansestadt Lübeck hat deshalb in Absprache mit dem Grundstückseigentümer ein Verkehrswertgutachten für das bebaute Grundstück erstellen lassen. Gemäß

dem Gutachten des unabhängigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck vom 11.10.2023 beträgt der Verkehrswert 280.000,- EUR. Herr Stolze ist

bereit, sein Grundstück zu dem ermittelten Verkehrswert an die Hansestadt Lübeck zu verkaufen. Die Vertragsnebenkosten (Notarkosten, Grundbuchkosten und Grunderwerbssteuer)

trägt die Hansestadt Lübeck als Käuferin.


 


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Lageplan
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (261 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Lageplan (1547 KB)