Vorlage - VO/2024/13454  

Betreff: Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2025
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Welitschko, Dimitri
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.09.2024 
19. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorbericht zum Haushaltsplan 2025 Kulturstiftung HL
Ergebnisplan 2025 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL
Finanzplan 2025 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL
Stellenplan 2025 Kulturstiftung HL

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

 

Im Ergebnisplan mit

 

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von

5.594.300

  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

5.594.300

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von

0

 

im Finanzplan mit

 

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

5.405.600

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

4.726.900

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

50.000

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanztätigkeit

           68.100

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: 1.201 Haushalt und Steuerung zur Zustimmung

Ergebnis: Zugestimmt

                                                                                                    

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:  Nein

Begründung: Nicht betroffen

  

Die Maßnahme ist:  neu

freiwillig

vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO

                                                                                                      

Finanzielle Auswirkungen:  Nein 

Ja (Anlage 2 und 3)

 


Begründung

Die Kulturstiftung Hansestadt beck wird durch den Fachbereich Kultur und Bildung der Hansestadt beck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i. d. F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung Hansestadtbeck legt den Haushaltsplan 2025 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

 

Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der becker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2025, Band I, verwiesen.


Anlagen

Vorbericht zum Haushaltsplan 2025 Kulturstiftung HL

  Ergebnisplan 2025 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

  Finanzplan 2025 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

  Stellenplan 2025 Kulturstiftung HL

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Vorbericht zum Haushaltsplan 2025 Kulturstiftung HL (467 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Ergebnisplan 2025 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL (163 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Finanzplan 2025 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL (196 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Stellenplan 2025 Kulturstiftung HL (424 KB)