Vorlage - VO/2024/13452
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung Lübeck in Höhe von 90.000,00 EUR für die Durchführung des Wichtelwunderlandes (WWL) im Jahr 2024 wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| §76 Abs. 4 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Das Weihnachtswunderland hat schon viele Plätze in unserer Stadt für Kinder zu einem besonderen Ort in der Adventszeit werden lassen. In 2023 erfolgte der Umzug zu St. Jakobi, um die Wege für Kinder und Familien kurz zu halten und den Kirchplatz aufzuwerten. Allerdings fehlte im vergangenen Jahr ein interaktiver und auch bewegungsreicher Aspekt neben der inhaltlichen Gestaltung. Dieser soll in 2024 neu etabliert werden: 12 liebevoll märchenhaft gestaltete Minigolfbahnen - integriert in der Wichtelwelt rund um St. Jakobi für Kinder, Kindergartengruppen und Familien. Daher nun auch Wichtelwunderland. Termin: 25.11. – 30.12.2024.
Mit Schreiben vom 09.07.2024 hat die Possehl-Stiftung eine Förderung in Höhe von 90.000,00 EUR zugesagt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 90.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 1.451.819,18 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 90.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
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