Vorlage - VO/2024/13444  

Betreff: Annahme einer Sachspende im Wert von 79.834,72 € brutto für die Geschwister-Prenski-Schule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Richter, Doreen
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
19.09.2024 
10. Sitzung des Schul- und Sportausschusses      
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.09.2024 
20. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Sachspende der Possehl-Stiftung in Form der Installation einer festen Bühne in der Mensa der Geschwister-Prenski-Schule im Wert von 79.834,72 € brutto wird angenommen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch das Verfahren zur Annahme der Spende nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die Geschwister-Prenski-Schule bietet u. a. in der Oberstufe den Schüler:innen ein Ästhetisches Profil an. Damit Musik- und Theaterveranstaltungen an der Schule durchgeführt werden können, benötigt die Schule eine feste Bühne. Die Bühne soll in der Mensa installiert werden.

Der Einbau der Bühne istr Musikaufführungen und andere kulturelle Aufführungen an der Schule notwendig.

Die Possehl-Stiftung unterstützt das Vorhaben, indem sie die Bühneninstallation in Höhe von

79.834,72 brutto übernehmen.


Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 79.834,72 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 1.112.334,72 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft  nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende mit einem Wert von 79.834,72 Euro zuständig.

 

 


Anlagen

keine