Vorlage - VO/2024/13403  

Betreff: Antwort auf Überprüfung der Vermutung von AM Dr. Flasbarth bzgl. der SIE-Quartalsbericht III/2023 der städtischen Gesellschaften und Betriebe
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Bearbeiter/-in: Wadehn, Gert
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.09.2024 
19. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Im Hauptausschuss am 11.06.2024 wurde um Überprüfung der Vermutung von AM Dr. Flasbarth und ggf. Korrektur der Quartalsprognosen bzgl. der SIE Quartalsbericht III/2023 der städtischen Gesellschaften und Betrieben gebeten:

 

AM Dr. Flasbarth bittet darum, die angewandte Methode für die Erstellung der Quartalsprognosen noch einmal auf ihre methodische Angemessenheit hin zu überprüfen, da er die Befürchtung habe den Berechnungen der SIE könnte ein systematischer Fehler zugrunde liegen.
 


Begründung

Grundsätzlich sind Abweichungen von Prognosen nicht systembedingt, sondern entwicklungs- und einschätzungsabhängig.

Die SIE haben aufgrund des Hinweises die angewandte Methode überprüft und dabei festgestellt, dass die Quartalsrechnungen bzw. Prognosen der SIE korrekt sind und methodisch angemessen ermittelt wurden.

Die Berechnung erfolgt durch einen sorgfältigen Abgleich der Extrapolation der bereits gebuchten Werte einerseits und der Planzahlen andererseits. Dabei werden unterjährig gewonnene Erkenntnisse, welche es nötig machen, die Annahmen aus dem Wirtschaftsplan zu ändern, sogfältig gewürdigt. Dieser Prozess wird sowohl einnahmeseitig wie auch kostenseitig durchgeführt, ggf. auch kontoweise.

Bei der Erstellung der Hochrechnungen wurden gängige mathematische Formeln bzw. Excel-Berechnungsverfahren angewendet.

 

Dies stellt sicher, dass alle relevanten Daten korrekt verarbeitet werden.

Zur Überprüfung systematischer Fehler wurden stichprobenweise Überprüfungen und Validierungen durchgeführt. Es sind keine systematischen Fehler gefunden worden.

Die Quartalsberichte der SIE werden dem Fachbereichscontrolling 2 und dem Beteiligungscontrolling vorgelegt. Das Beteiligungscontrolling stellt den Gesamtquartalsbericht über die Beteiligungen für den Hauptausschuss zusammen und unterzieht die Einzelberichte dabei einer zusätzlichen Plausibilitätsprüfung (keine Rechnungsprüfung). Die Hochrechnung der SIE wird den Planzahlen, den Ist-Zahlen zum jeweiligen Quartal sowie Vorjahreswerten gegenübergestellt. Einfache Plausibilitätschecks (Zahlendreher usw.) erfolgen bereits beim Einlesen der Datei automatisch. Die zuständigen Bearbeiter:innen im Beteiligungscontrolling prüfen, ob Abweichungen und Auffälligkeiten durch den Erläuterungstext schlüssig erklärt werden, ob ggf. Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen wurden oder aus welchen Gründen das nicht möglich war. Bei Bedarf erfolgen Rückfragen direkt an die Werkleitung der SIE.

Hochrechnungen sind grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet. Auch können Fehler nie kategorisch ausgeschlossen werden. Insgesamt kann aber davon ausgegangen werden, dass die Quartalsrechnungen der SIE nicht nur methodisch korrekt ermittelt werden, sondern auch frei von systematischen Fehlern sind.

 

 


Anlagen

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