Vorlage - VO/2024/13146-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage gem. §16 GO, BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anwendung von Anordnungen der Denkmalschutzbehörde nach § 17 Abs. 2 DSchG.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/13146
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in:Dr. Rieger, Dirk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.09.2024 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Antwort auf die Anfrage gem. §16 GO, BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige VoltPARTEI): Anwendung von Anordnungen der Denkmalschutzbehörde nach § 17 Abs. 2 DSchG (VO/2024/13146)

 

Anfrage:

 

  1. Zum Schutz welcher Baudenkmale sind Anordnungen nach § 17 Abs. 2 DSchG seit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes ausgesprochen worden?
  2. In welchem Umfang sind die dafür geleisteten Kosten von den Eigentümer:innen erstattet worden?
  3. Worauf haben sich die Anordnungen bezogen?
  4. Welcher Haushaltsansatz ist für diese Ersatzmaßnahmen in den vergangenen Jahren im Haushalt der Stadt berücksichtigt worden?
  5. Welche strategische Ausrichtung in Bezug auf die personelle und finanzielle Ausstattung der Denkmalschutzbehörde wird vom rgermeister verfolgt, um Verfall und Zerstörung von Baudenkmalen entgegenzuwirken?
  6. Wird von der Denkmalschutzbehörde eine Intensivierung der behördlichen Anordnungen für erforderlich angesehen?

 

 


Begründung

 

  1. Seit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein am 30. Dezember 2014 wurden seitens der Abteilung Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck keine Anordnungen gemäß §17 Abs. 2 bzgl. Ersatzvornahmen vorgenommen.

 

  1. Da bislang keine Ersatzvornahmen vorgenommen wurden, sind weder für die Hansestadt Lübeck noch für die Eigentümer:innen von entsprechenden Kulturdenkmalen Kosten entstanden.

 

  1. Es sind bis dato keine Ersatzvornahmen ausgeführt worden.

 

  1. Ein Haushaltsansatz ist in den vorherigen und laufenden Haushaltsjahren nicht eingeplant oder kontiert worden.

 

  1. Finanziell sollen Mittel für potentielle Ersatzvornahmen ab dem Haushaltsjahr 2026 geplant werden. Sollten diese nicht ausreichen, würden zunächst die Mittel aus dem Haushalt des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege ausgeschöpft werden.

Es wird durch Umstrukturierung gezielt die vorhandene personelle Aufstellung genutzt, die Aufgabenfelder der betroffenen Kolleg:innen anzupassen. Ob zukünftig weitere personelle Unterstützung von Nöten ist, kann zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

 

  1. Die Abteilung Denkmalpflege wird aktuell neu strukturiert und u.a. auch in der Nachverfolgung von Vernachlässigungen oder Standsicherheitsproblemen bei Kulturdenkmalen neu aufgestellt. Um diese gesetzlichen Aufgabenfelder effektiver und schneller abzuarbeiten und um eine ggf. erhöhte behördliche Arbeitstätigkeit überblicken zu können, ist zunächst eine Sachstandsermittlung im Gebiet der Hansestadt Lübeck vorzunehmen. Dies wird aufgrund der Anzahl an zu überprüfenden Objekten nicht ad hoc erfolgen können. Zusätzlich werden zudem verwaltungsinterne Prozessoptimierungen erarbeitet, die für transparente und lösungsoptimierte Anordnungsverfahren sorgen. Um diese wichtige Aufgabe qualifiziert leisten und die Prozesse noch besser und effektiver umsetzen zu können, bedarf es weiterer Hilfsmittel (z.B. eine Verwaltungssoftware, in der die Bereiche Stadtplanung, Bauaufsicht und die Denkmalpflege vernetzt sind; bspw. mit ProBau).

Zudem stehen im Haushalt des Bereich Archäologie und Denkmalpflege Gutachten-Mittel zur Verfügung, um z.B. zusätzlich gezielte Inventarisationen (Begutachtung, Begehung, Dokumentation), die über das Arbeitsaufkommen der Abteilung reichen, an Externe zu vergeben und bei einem zu hohen Aufkommen die Kolleg:innen zu entlasten.


 


Anlagen

Keine
 

Stammbaum:
VO/2024/13146   Anfrage gem. §16 GO, BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Anwendung von Anordnungen der Denkmalschutzbehörde nach § 17 Abs. 2 DSchG.   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Anfrage
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