Vorlage - VO/2024/13026-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Jens Zimmermann (CDU): Polizeieinsätze in der Inobhutnahmestelle / Schutz- und Zufluchtstätte für Kinder und Jugendliche in der Brolingstrasse (VO/2024/13026)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/13026
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
04.07.2024 
8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bericht Inobhutnamestelle 2024

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage des AM Jens Zimmermann (CDU) zur Situation in der Inobhutnahmestelle (VO/2024/13026)


 


Begründung

 

Präambel

 

Das Jugendamt der Hansestadt Lübeck ist als örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 42 SGB VIII berechtigt und verpflichtet Kinder oder Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn er oder sie darum bittet, eine dringende Gefahr für sein oder ihr Wohl droht oder ein ausländisches Kind oder Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland einreist.

 

Die Inobhutnahme wird durch den den Bereich 4.510 Familienhilfen Jugendamt durchgeführt. Die Einrichtung zur Unterbringung über Tag und Nacht ist eine kommunal finanzierte Leistung, die von der Diakonie Nord-Nord-Ost durchgeführt wird. Enge Kooperationspartner:innen sind die Polizei, die Kinder- und Jugendpsychiatrie, das Schulamt und die Kooperative Erziehungshilfe (KEH) sowie weitere Träger der freien Jugendhilfe. Es finden regelmäßige Kooperationstreffen und Qualitätsdialoge zwischen allen Beteiligten unter Federführung des Bereichs Familienhilfen statt. Das Landesjugendamt wird anlassbezogen eingebunden und ist zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis.

 

Im Kontext der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen Corona, Krieg in der Ukraine, Inflation, Fachkräfte- und Wohnraummangel entwickeln sich die Fallzahlen der Jugendhilfe bundesweit und in Lübeck dynamisch. Die steigende Notwendigkeit an kurzfristiger Unterbringung in Verbindung mit zunehmenden komplexer werdenden Bedarfen junger Menschen treffen auf ein Jugendhilfesystem, das von den o.g. Krisen erschöpft und belastet ist.

 

1)      Wie ist die derzeitige Situation dort aus Sicht der Verwaltung?

 

Die Situation in der Inobhutnahmestelle (ION) ist wiederkehrend angespannt und für die Fachkräfte vor Ort sowie im Jugendamt herausfordernd. Diese Situation ist nicht Lübeck spezifisch: landes- und bundesweit zeigen sich ähnliche Entwicklungen. Fälle verbleiben länger als geplant in der ION und Anschlusshilfen können zum Teil nur mit Verzögerung eingeleitet werden (z.B. Unterbringung in einer Wohngruppe nach § 34 SGB VIII oder in einer eigenen Wohnung mit ambulanter Betreuung). Dennoch ist das Jugendamt bemüht, dass den Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien in allen Fällen passgenaue und bedarfsgerechte Angebote gemacht werden. Dem Handlungsbedarf wird mit verschiedenen Maßnahmen auf unterschiedlichen Wirkungsebenen begegnet.

 

 

2)      Sind kurzfristig Maßnahmen erforderlich oder in Planung/Umsetzung?

 

Die Kapazitäten der ION Stelle werden in Kooperation mit der Diakonie Nord-Nord-Ost erweitert. Die Planungen hierzu haben bereits im Jahr 2023 begonnen. Das Platzangebot wird von 14 auf 19 erhöht, was einem Plus von rund 36 % entspricht. Die Umsetzung der Maßnahme ist für Herbst 2024 geplant. Ein Sicherheitsdienst wird bereits anlass- und fallbezogen beauftragt. Die Fachkräfte der Sozialen Dienste im Bereich Familienhilfen und der ION stehen in einem engen Austausch, um im Einzelfall wirksame Lösungen zu finden.

 

 

3)      Sind zusätzliche Maßnahmen personell oder baulich notwendig? Bitte auch mittel- und langfristig betrachten.

 

Der grundlegende Mehrbedarf an Plätzen zur Inobhutnahme im Speziellen und in den stationären Hilfen zur Erziehung im Allgemeinen wurde durch die Jugendhilfeplanung ermittelt und im Jugendhilfeausschuss am 07.03.2024 berichtet (VO/2023/12807).

 

In dem Bericht sind neben einer quantitativen Bedarfserhebung auch eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen enthalten, die das Unterbringungssystem entlastet, u.a. die Errichtung einer Clearing-Wohngruppe für unter 12-Jährige. Eine Sondersitzung der AG 78 wurde mit den Trägern der stationären Jugendhilfe durchgeführt. Eine Zukunftswerkstatt als beteiligungsorientiertes Format ist für September 2024 geplant.

 


 


Anlagen

Anlage 1 Bericht zur Situation in der Inobhutnahmestelle
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht Inobhutnamestelle 2024 (98 KB)    
Stammbaum:
VO/2024/13026   AM Jens Zimmermann (CDU): Polizeieinsätze in der Inobhutnahmestelle / Schutz- und Zufluchtstätte für Kinder und Jugendliche in der Brolingstrasse   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Anfrage
VO/2024/13026-01   Beantwortung der Anfrage des AM Jens Zimmermann (CDU): Polizeieinsätze in der Inobhutnahmestelle / Schutz- und Zufluchtstätte für Kinder und Jugendliche in der Brolingstrasse (VO/2024/13026)   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich