Vorlage - VO/2024/13330  

Betreff: Personalausstattung mit Lehrkräften im Programmbereich Deutsch als Fremdsprache

Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.403 - Volkshochschule Bearbeiter/-in: Hermenau, Thomas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
18.07.2024 
9. Sitzung des Schul- und Sportausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Hintergrund_Freiberuflichkeit

Beschlussvorschlag

Gewährleistung des strukturierten Sprachangebots und damit des zügigen Spracherwerbs von zugewanderten Menschen durch Anpassung der Personalausstattung mit hauptamtlichen Lehrkräften.


Begründung

 

Der Programmbereich Deutsch als Fremdsprache“ leistet mit seinen Deutschkursen einen erheblichen Beitrag zur Integration von Zugewanderten. In 2023 wurden 3.200 Menschen mit über 22.000 Unterrichtseinheiten beschult. Ein gelingender Spracherwerb ist wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche und berufliche Teilhabe.

Der Programmbereich ist darauf angewiesen, dass er zuverlässig und systematisch aufeinander aufbauende Sprachkurse realisieren kann. Dafür ist es notwendig, dass ausreichend viele und adäquat qualifizierte Dozentinnen und Dozenten zur Verfügung stehen. Derzeit wird das Sprachangebot erbracht durch drei hauptamtliche Lehrkräfte und den Einsatz von 37 Lehrkräften auf Honorarbasis.

Mit dem Rückgriff auf Honorarkräfte gelingt dies nicht ausreichend. Insbesondere Alphabetisierungs- und Berufssprachkurse werden in der Regel nicht oder ungerne von Honorarkräften übernommen.

 

Daher ist vorgesehen, sechs Stellen für zusätzliche hauptamtliche Lehrkräfte einzurichten. Bei Betrachtung der Altersstruktur der derzeit eingesetzten Honorarkräfte zeichnet sich ein Engpass durch Ausscheiden ab. Neue Kursleitungen für Deutschkurse zu gewinnen ist in den vergangenen Jahren deutlich schwieriger geworden. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, attraktive Anstellungs- bzw. Beschäftigungsverhältnisse anzubieten. Bei den Volkshochschulen bundesweit ist eine starke Entwicklung zur Festanstellung von Lehrkräften im DaF/DaZ-Bereich zu beobachten. Zum einen wird die Notwendigkeit einer verlässlichen Unterrichtsversorgung gesehen, zum anderen gibt es eine hohe Verunsicherung und Handlungsbedarf aufgrund von stark zunehmenden Statusfeststellungsverfahren.

 

Die Deutsche Rentenversicherung leitet aus eigener Zuständigkeit im gesamten Bundesgebiet Statusfeststellungsverfahren ein. Bei der VHS Lübeck sind derzeit vier Verfahren anhängig, die DRV geht von Festanstellungen aus, die gerichtliche Klärung wird nach jetzigem Stand der nächste Schritt sein. Die aktuell relevanten Hintergrundinformationen zur Freiberuflichkeit sind beigefügt (Anlage: Hintergrund Freiberuflichkeit). Als Risikominimierung versuchen wir alle kritischen Aspekte zu vermeiden, die für eine Festanstellung sprechen könnten.

Seit 2016 sind bei der VHS Lübeck fest angestellte Dozent:innen im Programmbereich „Deutsch als Fremdsprache“ beschäftigt. Die Erfahrungen sind sehr positiv. Derzeit sind drei Personen fest angestellt, davon 2 aufgrund persönlicher Anträge befristet in Teilzeit. Die reine Unterrichtstätigkeit einer hauptamtlichen Lehrkraft in Vollzeit beträgt im Schnitt etwa 77 % der Arbeitszeit, was ca. 1.500 durchgeführter Unterrichtseinheiten pro Jahr entspricht. Dies ergibt sich aus der Regelung, dass fest angestellte Dozent:innen bei einer Vollzeitstelle eine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von 30 Unterrichtseinheiten übernehmen. Für jeweils eine 45-minütige Unterrichtseinheit werden 15 Minuten Vor- und Nachbereitung gewährt, also pro Unterrichtseinheit 60 Minuten Arbeitszeit berechnet. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. ergibt sich ein Überhang von 9 Zeitarbeitsstunden, der über die Unterrichtsverpflichtung hinausgeht.

 

Kostenvergleich Honorar / Gehalt:

 

Pro Unterrichtseinheit (UE)

Kosten r

1.500 UE im Jahr

Honorar /

Personalkosten insgesamt / Jahr

Freiberufliche Lehrkraft

42,23 €

(Honorar / 45 Minuten))

63.345 €

63.345 €

Hauptamtliche Lehrkraft

(EG 10, PK-Durchschnitt HL: 85.686 €)

42,25

(Gehalt / 60 Minuten)

63.375

85.686 €

Mehrkosten pro hauptamtlicher Lehrkraft

30 €

22.341 €

In der Tabelle wird sichtbar, dass die Kosten für die reine Unterrichtstätigkeit fast identisch sind, jedoch vor dem Hintergrund des Überhangs von 9 Stunden für fest angestellte Lehrkräfte die tatsächlichen Personalkosten pro Vollzeitstelle um 22.341 €her liegen. Bei 6 Vollzeitstellen ergeben sich Personalmehrkosten von insgesamt 134.046 pro Jahr.

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zahlt derzeit für einen Integrationskurs mit Alphabetisierung bei 15 Teilnehmer:innen 68,70 Euro pro Unterrichtseinheit (UE). Ein Integrationskurs ohne Alphabetisierung kann mit 20 Teilnehmer:innen laufen, wodurch rechnerisch pro Unterrichtseinheit 91,60 Euro verbucht werden können. Die Personalkosten sind damit gedeckt.

 

Darstellung von Ertrag und Aufwand bei einer hauptamtlichen Lehrkraft:

Personalkosten für eine hauptamtliche Lehrkraft pro Jahr

(EG 10, PK-Durchschnitt HL: 85.686 €)

-85.686 €

Ertrag bei 1.500 durchgeführten Unterrichtseinheiten pro Jahr r Integrationskurse mit Alphabetisierung (das BAMF zahlt derzeit 68,70/UE)

Hinweis: Bei Integrationskursen ohne Alphabetisierung liegt der Ertrag rechnerisch bei 137.400 pro Jahr (91,60 /UE)

103.050

Ertrag pro hauptamtlicher Lehrkraft mindestens

17.364

In der Darstellung sind die vollen Personalkosten zugrunde gelegt. r die bisher nicht genutzten 9 Wochenarbeitsstunden pro Vollzeitstelle für Verwaltungstätigkeiten ergibt sich ein komplexes Bild. Zum einen fallen bisher durch Honorar erbrachte Leistungen weg, zum anderen kommen neue Aufgaben zur Verbesserung der Aufgaben-erledigung hinzu. Die Verpflichtung zur Übernahme von Verwaltungsaufgaben ist darüber hinaus notwendig, weil es aufgrund arbeitsrechtlicher Aspekte angezeigt ist, eine Abgrenzung von reiner Honorartätigkeit zu gewährleisten.

Neben der Erteilung von Deutschunterricht und der dafür erforderlichen Vor- und Nachbereitungszeiten nehmen die hauptamtlichen Lehrkräfte beispielsweise auch organisatorische Aufgaben wahr, führen Tests zur Sprachstandermittlung durch und können die Aufsicht bei Prüfungen übernehmen, für die derzeit oft Honorarkräfte eingesetzt werden. Sie unterstützen bei der Begleitung und Beratung von Kursteilnehmenden im Hinblick auf ihre Kursteilnahme und ihre sprachliche Entwicklung, was sich auf die Kursteilnehmenden positiv auswirkt. Insofern unterstützen die hauptamtlichen Lehrkräfte die VHS Lübeck und die Teilnehmenden deutlich umfassender als eine Honorarkraft, die mit Nebenpflichten nicht beauftragt werden darf.

Auch die Entwicklung und Erprobung neuer Formate, für die die VHS Weisungsbefugnisse gegenüber den Dozent:innen benötigt, wird ermöglicht.

 

Perspektivisch ist geplant, die aktuell vorhandenen Personalkosten in der Verwaltung bei Ausscheiden von Kolleg:innen um den Teil zu reduzieren, der realistischer weise vor dem Hintergrund der dann analysierten Aufgabenvakanzen entstehen. Da dies das Ergebnis eines nicht vollständig vorhersehbaren Prozesses ist, kann eine abschließende Berechnung der zukünftigen Personalkosten nicht geleistet werden. Es sind zusätzliche Aufgaben mitgeplant, daher gehen wir von einem Kostenaufwuchs aus.

Bei Festanstellungen ist darüber hinaus beabsichtigt, den möglichen Einsatzbereich auf andere Programmbereiche zu erweitern, insbesondere auf die Vorbereitungskurse für die Schulabschlüsse und auf die Kurse der Grundbildung. Mit dieser Möglichkeit wird die Unterrichtsversorgung in den genannten Bereichen verbessert und es kann situativ schneller agiert werden.

 

Die finanziellen Auswirkungen und die Auswirkungen auf den Stellenplan sind bereits in der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt.


 


Anlagen

Hintergrundinfo zur Freiberuflichkeit
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Hintergrund_Freiberuflichkeit (224 KB)