Vorlage - VO/2023/12005-05
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Beschlussvorschlag
Der Abschnitt „3.a Um die Aufenthaltsqualität für alle Besucher:innen der Liegewiese (Grünstrand) auch in der Hochsaison zu wahren, wird das Grillen in der Zeit vom 15.06. bis zum 31.08. eines jeden Jahres untersagt. […]“ wird wie folgt geändert:
„3.a Um die Aufenthalts- und Lebensqualität für alle Besucher:innen sowie aller Bewohner:innen des Seebades auch in der Hochsaison zu wahren, wird das Grillen in der Zeit vom 15.06. bis zum 31.08. eines jeden Jahres in ganz Travemünde untersagt.
Begründung
Um die sich nun schon über Jahre ziehende Diskussion endlich ad acta legen zu können und das Gebot der Gleichbehandlung zu wahren, entsprechen wir dem drängenden Wunsch der Travemünder:innen nach rauch- und fettfreier Luft in den Sommermonaten und untersagen das Grillen temporär im ganzen Seebad.
Anlagen