Vorlage - VO/2024/13322  

Betreff: Antwort auf die Anfrage der AM Friederike Grabitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verträge der Stadt mit den Betreibern öffentlicher Werbeflächen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Peters, Timo
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
14.10.2024 
13. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Standortliste Wall GmbH

Beschlussvorschlag


 

Anfrage der AM Friederike Grabitz im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege am 15.01.2024 (VO/2024/12875):

 

Folgende Fragen dazu, mit der Bitte um Beantwortung:

  1. Mit welchen Betreibern öffentlicher Plakatflächen hat die Hansestadt Lübeck Verträge abgeschlossen?
  2. r wie viele Einheiten und wo sind diese Plakatflächen?
  3. Wie sieht die Arbeitsteilung für die Pflege dieser Flächen aus?
  4. Wie sind die finanziellen Ausgestaltungen geregelt?

- welcher Umsatz wird generiert

- wer trägt welche Kosten

- welche Mieteinnahmen oder Anteile an Umsätzen erhält die Stadt?

  1. Werden Wettbewerber für Plakatflächen ausgeschlossen?
  2. Welche rechtlichen Regelungen enthalten die Verträge? Werden Ausnahmen von der sehr strengen Werbesatzung in der Innenstadt gewährt?
  3. Wann beginnen und enden die Verträge, bzw. zu wann ist eine Neuzeichnung vorgesehen?
  4. Ist eine Einsicht in die Verträge für Mitglieder des Kulturausschusses möglich?“

 


 


Begründung

 

1.) Mit welchen Betreibern öffentlicher Plakatflächen hat die Hansestadt Lübeck Verträge abgeschlossen?

 

Es gibt in der Hansestadt Lübeck keine öffentlichen Plakatflächen. Bei allen Werbeflächen der Wall GmbH handelt es sich um private Anlagen im öffentlichen Raum. Die Hansestadt Lübeck hat derzeit vier Werbeverträge mit der Wall GmbH zu den unterschiedlichen Werbeanlagen geschlossen. Ein weiterer Vertrag wurde gemeinsam mit dem Stadtverkehr geschlossen und beinhaltet die Werbung an den Fahrgastunterständen.

 

2.) r wie viele Einheiten und wo sind diese Plakatflächen?

 

Insgesamt gibt es von der Wall GmbH 827 Werbeeinrichtungen verschiedener Art. Die Standorte sind in der Anlage aufgeführt.

 

3.) Wie sieht die Arbeitsteilung für die Pflege dieser Flächen aus?

 

Die Reinigung, Wartung und Reparatur der Anlagen sowie die Pflege der umgebenden Flächen übernimmt die Wall GmbH und trägt hierfür auch die Kosten.

 

4.) Wie sind die finanziellen Ausgestaltungen geregelt?

- welcher Umsatz wird generiert

- wer trägt welche Kosten

- welche Mieteinnahmen oder Anteile an Umsätzen erhält die Stadt?

 

Beantwortung im nichtöffentlichen Teil (VO/2024/13554)

 

5.) Werden Wettbewerber für Plakatflächen ausgeschlossen?

 

Die Hansestadt Lübeck garantiert über die Werbeverträge der Wall GmbH ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet. Auch die Hansestadt Lübeck darf selbst keine weiteren Werbeflächen für eigene Bedarfe einrichten.

 

6.) Welche rechtlichen Regelungen enthalten die Verträge? Werden Ausnahmen von der sehr strengen Werbesatzung in der Innenstadt gewährt?

 

Die Werbeanlagensatzung ist erst am 05.10.2016 in Kraft getreten, sodass die Werbean-lagen im Geltungsbereich der Satzung bereits vorhanden waren. Die von der Wall GmbH errichteten Werbeanlagen wurden im Rahmen der Werbeanlagensatzung berücksichtigt und widersprechen dieser nicht.

 

7.) Wann beginnen und enden die Verträge, bzw. zu wann ist eine Neuzeichnung vorgesehen?

 

Alle Verträge sind am 01.07.2012 geschlossen worden und enden am 30.06.2027. Es ist beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2025, Überlegungen zu einer Anschlussregelung anzustellen.

 

8.) Ist eine Einsicht in die Verträge für Mitglieder des Kulturausschusses möglich?


Das Recht auf Akteneinsicht ergibt sich aus § 30 GO. Dieses Recht steht zunächst nur den Gemeindevertreter:innen zu. Diesen ist in allen Selbstverwaltungsaufgaben und zu allen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung Akteneinsicht zu gewähren. Die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieder von Ausschüssen haben dieses Recht nur für den Aufgabenbereich ihres Ausschusses. Der Vertrag mit der Wall GmbH gehört vom Grunde her nicht zum Aufgabenbereich des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege, sodass lediglich den Ausschussmitgliedern die Einsichtnahme gewährt werden könnte, die gleichzeitig auch Mitglied der Bürgerschaft sind.

 


 

 


 


Anlagen

 

1 Standortliste Wall GmbH


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Standortliste Wall GmbH (203 KB)