Vorlage - VO/2024/13286  

Betreff: AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Michelle Akyurt (CDU), AM Renate Prrüß (SPD & FW), AM Thorsten Fürter (FDP): Aktionsplan Istanbul Konvention - Schutz vor häuslicher Gewalt, Frauenhäuser entlasten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
28.05.2024 
15. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Der Ausschuss ge beschließen:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Juni-Sitzung der Bürgerschaft folgende Optionen auf Umsetzbarkeit zu prüfen, sowie die erforderlichen Finanzmittel zu benennen, um Frauen in Lübeck, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, umfassender und schneller zu unterstützen und bestehende Schutzlücken zu schließen:
     

a)      schnellere Vermittlungen von Wohnungen für Frauen, denen bereits ein Auszug aus dem Frauenhaus möglich wäre,
 

b)      Einrichtung mindestens einer Schutzwohnung als Notmaßnahme für jene Lübecker Frauen und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind und für die kein Platz zur Aufnahme in einem Frauenhaus kurzfristig verfügbar ist und
 

c)       verbesserte und zuverlässige telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde, des Jobcenters und der Sozialen Sicherung für Frauenhäuser

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention  in Lübeck zu entwickeln und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei ist auf die Bestandserfassung der vorhandenen präventiven und interventiven Angebote zur geschlechtsspezifischen Gewalt in der Stadt durch das Frauenbüro und dort sichtbar gewordene Lücken aufzubauen. Nun müssen daraus die konkreten Handlungsschritte entwickelt werden. Zudem ist Fachexpertise einzubeziehen und vorhandene Angebote vorrangig darauf zu prüfen, ob eine Erweiterung bzw. Umschichtung sinnvoller ist, als neue Angebote zu schaffen. Der Aktionsplan soll Aussagen zur zeitlichen Umsetzbarkeit, Kosten und auch zur Zuständigkeit (Bund, Länder, Kommunen) enthalten.

Folgende Punkte sind bei der Erstellung des Aktionsplanes insbesondere zu berücksichtigen:

a)      r vulnerable Gruppen sind Angebote zu prüfen, also für Frauen mit Fluchterfahrung, mit Behinderungen, mit Abhängigkeitserkrankungen, mit psychischen Erkrankungen und für wohnungslose/obdachlose Frauen.

b)      Schaffung eines Präventionskonzeptes, das nicht nur die Bedarfe von Frauen und Kindern berücksichtigt, sondern insbesondere auch die von Jungen und Männern sowie nicht-binären Personen.


 


Begründung

Seit dem 01.02.2018 ist die Istanbul Konvention in Deutschland geltendes Recht. Deutschland ist verpflichtet auf allen staatlichen Ebenen Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen sowie Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten.

Die Herausforderungen sind dabei vielfältig und erfordern die Entwicklung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der Istanbul Konvention. Dabei handelt es sich allerdings um eine langfristige Aufgabe. Kurzfristig sind aber ebenfalls Maßnahmen erforderlich, da die Zahlen der Opfer partnerschaftlicher Gewalt in Lübeck erneut erheblich gestiegen sind und die Frauenhäuser keine Kapazitäten mehr haben. Im Jahr 2021 wurden 672 Fälle partnerschaftlicher Gewalt erfasst. Im Jahr 2022 ist die Zahl auf 791 Fälle angestiegen. Tendenz steigend. Gleichzeitig liegt die Auslastung der Frauenhäuser bei knapp 100% (empfohlen wird eine Belegungsrate von 75%), sodass in 2023 insgesamt 885 Frauen und Kinder bei den beiden Lübecker Frauenhäusern abgewiesen werden mussten. Vor diesem Hintergrund sieht die Bürgerschaft erheblichen Bedarf, die Angebote zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Lübeck umgehend zu verbessern.


 


Anlagen