Vorlage - VO/2024/13245  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2023 - 1.+2. Halbjahr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.05.2024 
15. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.05.2024 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - 1. HJ. Investiver Haushalt
Anlage 2 - 2. HJ. Investiver Haushalt
Anlage 3 - 1. HJ. Konsumtiver Haushalt
Anlage 4 - 2. HJ. Konsumtiver Haushalt
Anlage 5 - 1. HJ. Geringbeträge
Anlage 6 - 2. HJ. Geringbeträge

Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2023


Begründung

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.

 

 

Im Haushaltsjahr 2023 wurden gesamtstädtisch

 

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt     1.001.523 EUR,

 

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt     2.732.785 EUR,

 

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt                   0 EUR

 

zugestimmt.

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR erfolgt eine detaillierte Berichterstattung. Unterhalb der Wertgrenze wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

 

 

 

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Anlagen

Über- und außerplanmäßige Bewilligungen

1 1. HJ. Einzelaufstellung Investiver Haushalt nebst Begründung

2 2. HJ. Einzelaufstellung Investiver Haushalt nebst Begründung

3 1. HJ. Einzelaufstellung Konsumtiver Haushalt nebst Begründung

4 2. HJ. Einzelaufstellung Konsumtiver Haushalt nebst Begründung

5 1. HJ. Geringbeträge Konsumtiver/Investiver Haushalt (<5.000 EUR)

 

6 2. HJ. Geringbeträge Konsumtiver/Investiver Haushalt (<5.000 EUR))

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - 1. HJ. Investiver Haushalt (365 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - 2. HJ. Investiver Haushalt (283 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - 1. HJ. Konsumtiver Haushalt (561 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - 2. HJ. Konsumtiver Haushalt (230 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - 1. HJ. Geringbeträge (525 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 - 2. HJ. Geringbeträge (538 KB)