Vorlage - VO/2024/13238  

Betreff: Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Qualitätsbericht Ganztag an Schule und frühzeitige Bereitstellung der Kitabedarfsplanung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
02.05.2024 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgestellt   
06.06.2024 
7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028) zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Kitabedarfsplanung ab dem Jahr 2025 einen eigenen Abschnitt zum Ganztag an Schule (GaS) mit einem Bericht über den qualitativen Ausbau des GaS einzuführen.

Der neue Abschnitt im Berichtswesen soll folgende Punkte umfassen:

-          Berichterstattung über die im vergangenen Jahr umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der pädagogischen Qualität im GaS gemäß des Bürgerschaftsbeschlusses vom 22.03.2018, Hortstandards im GaS zu schaffen sowie dem damit verbundenen Eckpunktepapier vom 08.11.2018.

-          Bericht über die Planung der von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Trägern des GaS für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung des GaS.

  1. Ab 2025 wird die Kitabedarfsplanung den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zwei Sitzungen vor dem beschlussfassenden Jugendhilfeausschuss zur Vorbereitung schriftlich zugesendet.


 


Begründung

Begründung zu Ziffer 1:
Bislang wurde in Lübeck und damit verbunden der Kitabedarfsplanung insbesondere der quantitative Ausbau der Ganztagsplätze an Schulen berücksichtigt, da der Bedarf an außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten an Schulen stark zunahm (und auch weiter mit dem kommenden Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung steigen wird). Es ist jedoch neben dem quantitativen Ausbau des Ganztags an Schule ebenso wichtig, über den qualitativen Ausbau des Ganztagsangebots zu berichten und zu planen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass neben der reinen Platzverfügbarkeit auch pädagogische Qualitätsstandards geschaffen, eingehalten und kontinuierlich verbessert werden. Mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 22.03.2018 wurden bereits Hortstandards für den Ganztag an Schule festgelegt. Zudem existieren im damit verbundenen Eckpunktepapier (siehe Jugendhilfeausschuss 08.11.2018) von Verwaltung, freien Trägern, Politik und KEV/SEV definierte Qualitätskriterien für diesen Bereich. Um die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Vorgaben zu gewährleisten, ist es unerlässlich, den Sachstand regelmäßig zu dokumentieren und fortzuschreiben. Durch den beantragten Qualitätsbericht in der jährlichen Kitabedarfsplanung erhalten alle Beteiligten einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand und die künftigen Ziele im Bereich der pädagogischen Qualität des Ganztagsangebots an Schulen. Dies schafft Transparenz und ermöglicht eine zielgerichtete Steuerung der Weiterentwicklung.

Begründung für Ziffer 2:

Die frühzeitige Bereitstellung der Kitabedarfsplanung (die stets ein sehr komplexes und umfassendes Dokument ist) ermöglicht eine gründliche Vorbereitung der Ausschussmitglieder, inklusive Einarbeitung neuer Mitglieder, (inter-) fraktioneller Beratungen, rechtzeitiger Rückfragen an die Verwaltung und Beantwortung von Rückfragen durch die Verwaltung vor Beschlussfassung. Dies fördert eine effiziente Beschlussfassung und trägt zur Qualitätssteigerung des Jugendhilfeausschusses bei.


 


Anlagen