Vorlage - VO/2024/13236  

Betreff: Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße -
Beschluss zur Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 215a Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Rowe, Nicole
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
03.06.2024 
15. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Planoriginal
Anlage 2_Planzeichnung-A3
Anlage 3 TeilB-Text
Anlage 4_Begründung und Anhang

Beschlussvorschlag


 

1. Der Bauausschuss beschließt die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens 23.27.00 Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße . Das auf der Grundlage des § 13b BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 abgeschlossene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 23.27.00 Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße wird auf der Grundlage des § 215a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des §13a BauGB wiederaufgenommen. Da der Bebauungsplan voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, können gemäß § 215a Abs. 3 BauGB weder § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, noch § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB angewendet werden. Dementsprechend wird das Bebauungsplanverfahren mit einer Umweltprüfung und Erstellen eines Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie mit Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließlich Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, das geänderte Planungsverfahren öffentlich bekannt zu machen.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 1 und 4) gebilligt.

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

5. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem erneuten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 


Verfahren

 

Die von der Planung betroffenen Bereiche wurden bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB im Vorverfahren nach § 13b BauGB beteiligt. Zu den Ergebnissen wird auf den Auswertungsbericht der durchgeführten Beteiligungsverfahren (VO/2022/11552) verwiesen.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe Umweltbericht, Kap. 6).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Der Bebauungsplan wurde im Jahr 2019 als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren (§ 13b BauGB) aufgestellt, am 24.11.2022 als Satzung beschlossen und am 12.02.2023 bekannt gemacht. Zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Planungsgrundlagen geändert. Am 18. Juli 2023 wurde die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB vom Bundesverwaltungsgericht wegen Unvereinbarkeit mit europarechtlichen Umweltvorschriften für unwirksam erklärt. Durch eine bis 31.12.2024 anzuwendende Regelung (Reparaturklausel nach § 215a Baugesetzbuch) der Bundesregierung können nach § 13b Baugesetzbuch abgeschlossene Bebauungsplanverfahren durch ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Absatz 4 in Kraft gesetzt werden. Dies erfordert für das wiederaufgenommene Verfahren eine umfassende Umweltplanung mit Umweltbericht und Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, wie in einem „normalen“ Bebauungsplanverfahren.

 

Begründung zum Bebauungsplan siehe Anlage 4

 


 


Anlagen

 

Anlage 1:  Bebauungsplan 23.27.00, Entwurf zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit

(Planoriginal)

Anlage 2:  Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug im

DIN-A3-Format)

Anlage 3:  Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

Anlage 4:  Begründung zum Bebauungsplan 23.27.00, Entwurf zur erneuten Beteiligung der

Öffentlichkeit und Plananhang

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Planoriginal (3666 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Planzeichnung-A3 (1596 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 TeilB-Text (385 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Begründung und Anhang (2265 KB)