Vorlage - VO/2024/13233  

Betreff: Antwort auf mündliche Anfrage des AM Dr. Flasbarth betr. Anmeldung Baubeginn für Umsetzung Brandschutzkonzept Heiligen-Geist-Hospital
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Babendererde, Arnd
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.05.2024 
15. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


ndliche Anfrage des AM Dr. Flasbarth in der Sitzung des Hauptausschusses am 26.03.2024:

 

1. Warum hat die Beantwortung der Frage so lange gedauert?

2. Wie beurteilt die Verwaltung den Vorgang?


 


Begründung

 

Zu 1. und zu 2.:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.11.2023 stellte Herr Dr. Flasbarth die Frage an die Bauverwaltung:

 

Ist der Austausch der Brandmeldezentrale im HGH ein Vorgang, der genutzt werden könnte, um den Baubeginn für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes anzumelden?“

 

Das GMHL beantwortete die Anfrage mit VO/2024/13032 wie folgt:

 

Der Austausch der Brandmeldezentrale (BMZ) ist im vorliegenden Fall ausschlaggebend zur Stellung der Baubeginnanzeige, da der Standort der BMZ maßgeblich verändert wird. Die Entscheidung zur Abgabe der Baubeginnanzeige wurde im Rahmen einer Baubesprechung am 09.02.2024 getroffen. Der Baubeginn am 12.02.2024 wurde bei der Bauordnung durch Einreichung der Baubeginnanzeige am 20.02.2024 angezeigt.“

 

Die späte Vorlage der Antwort begründet sich wie folgt:

 

Das „Interimkonzept“ zur Aufrechterhaltung der Nutzung des HGH exkludierte die Bereiche „Schrank-, Kammer- und Koberghaus“ und ermöglichte eine Nutzung der Kernbereiche „ngsgebäude 1 und 2 sowie Quergebäude“. Die Stellungnahme des Prüfingenieurs für Brandschutz vom 26.09.2023 bestätigte diese differenzierte Risikobewertung gemäß Abschnitt 7 der Stellungnahme und führte dabei ein Vorgehen auf, welches die Nutzungsausdehnung auch auf die „Trabantenbereiche“ ermöglichen könnte.

 

Am 30.11.2023 beschloss die Bürgerschaft, die notwendigen Planungen und baulichen Umsetzungen einzuleiten, um die „vorübergehende Nutzung des HGH vor einer Grundinstandsetzung“ auch auf die Bereiche von Koberg-, Schrank- und Kammerhaus auszudehnen.

 

In einem intensiven Klärungsprozess unter Einbindung der Bereiche Recht, Stadtplanung und Bauordnung, GMHL, rechtliche Vertretung der Stiftungsverwaltung und anderen Beteiligten musste geklärt werden, ob die notwendigen, bautechnischen und anlagentechnischen Maßnahmen entsprechend Landesbauordnung § 61 (4) als Instandhaltungsmaßnahmen verfahrensfrei sind oder ob die Maßnahmen ein Genehmigungsverfahren erfordern, in welchem Zusammenhang dann eine Baubeginnanzeige zu stellen ist.

 

Die Klärung auf der Grundlage der Vorschriften und Richtlinien ergab kein eindeutiges Ergebnis die Vollzugsbekanntmachung zur LBO („VollzBekLBO) vom 26.06.2023 gab mit der Definition des Terminus „Instandhaltungen“ einen Ansatz für die Einstufung als verfahrensfreie Maßnahmen, auch mit dem Austausch einer Brandmeldezentrale (siehe VollzBekLBO zu § 3 Absatz 2 Pkt. 3)

 

Eine Entscheidung über das Vorgehen war bis zum 03.03.2024 abschließend zu treffen, um eine Verfristung der mit Datum vom 04.03.2021 erteilten Baugenehmigung für das Brandschutzkonzept nur in dem Fall herbeizuführen, dass rechtssicher die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen verfahrensfrei erfolgen könne, die für den Betrieb aller Nutzungsbereiche des HGH erforderlich sind.

 

Da die Prüfung, auch wegen fehlender Referenzfälle in der Rechtsprechung, kein eindeutiges Ergebnis ergab und zudem die örtliche Verlegung der Brandmeldezentrale als Bewertungskriterium für den Bedarf eines Baugenehmigungsverfahrens eingestuft wurde, wurde am 09.02.2024 unter Beteiligung der Stiftungsverwaltung, der Rechtsvertretung der Stiftungsverwaltung, den externen Fachplanenden und dem GMHL festgelegt, die Brandschutzmaßnahmen nicht als „verfahrensfreie Instandhaltungen nach LBO § 61“ durchzuführen. Der Baubeginn zum Baugenehmigungsbescheid „1503/2020“ vom 04.03.2021 wurde der Entscheidung folgend mit Schreiben vom 20.02.2024 fristgerecht eingereicht.

 

Die Beantwortung der im Hauptausschuss am 14.11.2023 gestellten Frage zur „Baubeginnanzeige“ war erst nach Abschluss des Klärungsprozesses inhaltlich möglich. Die Baubeginnanzeige für die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen wurde fristwahrend gestellt.


 


Anlagen