Vorlage - VO/2024/13232  

Betreff: Dringlichkeitsantrag AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Sicherung der bestehenden Substanz der denkmalgeschützten Tudorhallen auf der Rodenkoppel
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Entscheidung
06.05.2024 
9. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
10.06.2024 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich mit der Grundstückseigentümerin Maßnahmen zur Sicherung der bestehenden Substanz der denkmalgeschützten Tudorhallen zu vereinbaren. Sofern die Eigentümerin für die Umsetzung notwendiger und zumutbarer Maßnahmen nicht zugänglich sein sollte, sind von der Stadt unverzüglich Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um einen weiteren Verlust an Denkmalsubstanz zu vermeiden. Die dafür entstehenden Kosten sind der Stadt von der Eigentümerin zu erstatten.


Begründung

Der Zustand der denkmalgeschützten Tudorhallen erfordert ein unverzügliches Handeln der Verantwortlichen. Die stark geschädigten Fassadenteile sind durch Stützgerüste zu sichern, damit diese bei einer Sanierung oder einem Neubau entsprechend berücksichtigt werden können. Zur Bedeutung des Baudenkmals wird auf den Appell des ArchitekturForumLübeck, Februar 2024 hingewiesen:

"Wer allerdings heute einen Blick auf die Roddenkoppel wirft, für den wird sehr deutlich, was sich seit Langem abzeichnete: die Tage der denkmalgeschützten „Tudorhallen“ scheinen endgültig gezählt. Der Prozess des Verfalls, der bereits jahrzehntelang durch stetige Vernachlässigung langsam fortgeschritten ist, scheint jüngst durch aktives Handeln stark beschleunigt worden zu sein. Insbesondere von der Landseite aus sind signifikante Schäden und Verluste von Bausubstanz erkennbar. Das Dach ist vollständig eingestürzt oder abgetragen und vom Mauerwerk und den stilprägenden, markanten Bögen über den Fensteröffnungen ist nur noch wenig erhalten. In Anbetracht dieses Zustandes ist es lediglich eine Frage der Zeit, bis die übrige Substanz nicht mehr standhält.

Es besteht somit dringender denn je Handlungsbedarf!  

 

Was ist Denkmalschutz wert, wenn er von Eigentümern in dieser Weise konterkariert wird?

Eigentum verpflichtet. Und wer Eigentümer eines Denkmals ist, trägt in besonderer Weise Verantwortung. Denkmale sind gemäß geltendem Recht zu erhalten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen; grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen verpflichten zum Ersatz des verursachten Schadens. Diese gesetzlichen Vorgaben gilt es entschieden einzufordern und durchzusetzen.

 

Mit dem Umstand, dass dieses Einfordern und Durchsetzen in den vergangenen Jahrzehnten versäumt oder nicht mit hinreichender Stringenz verfolgt wurde, müssen wir nun umgehen. Eine Rückschau hilft nur bedingt, wechselseitige Vorwürfe keinesfalls. Es gilt den Blick nach vorne zu richten und Handlungsperspektiven zu schaffen. Allerhöchste Priorität muss hierbei nun der Erhalt der noch vorhandenen Bausubstanz haben, um die Tudorhallen vor der unwiederbringlichen Zerstörung zu bewahren."


Anlagen