Vorlage - VO/2024/13180  

Betreff: Antwort auf mündliche Anfrage des AM Zander im Hauptausschuss am 13.02.2024: Durch die HL angemietete Wohnung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Blank, Daniel
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.05.2024 
15. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Im Hauptausschuss am 13.02.2024 wurde durch AM Zander folgende mündliche Anfrage gestellt:

 

AM Zander berichtet davon, dass der CDU zugetragen worden sei, dass die HL eine Wohnung für ukrainische Geflüchtete angemietet habe, welche jedoch seit längerer Zeit nicht mehr darin leben würden. In der Folge sei die Miete durch die HL weitergezahlt worden. Inzwischen sei die Wohnung neu vergeben worden wiederum zahle die HL die Miete. AM Zander möchte wissen, ob dem tatsächlich so sei.

 


 


Begründung

Zu der o. a. Anfrage teilt der Bereich Soziale Sicherung mit, dass es ohne weitere Angaben nicht nachvollziehbar ist, um welchen Fall es sich möglicherweise handelt.

 



Das Jobcenter Lübeck teilt ebenfalls mit, dass eine genaue Zuordnung ohne das Vorliegen von konkreten Angaben nicht möglich ist.

 

Grundsätzlich wird wie folgt verfahren:
Wenn durch die HL angemietete Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen belegt werden, wird sofort die Benutzungsgebühr erhoben. Weiter besteht die Absprache mit den Betreuungsträgern, dass bei Feststellung von 14 Tagen nicht genehmigter Abwesenheit eine Meldung erfolgt und die entsprechenden Personen ggf. abgemeldet werden.

Mit der Übernahme der Betreuung und Auszahlung des Bürgergeldes für alle Geflüchteten mit ukrainischer Staatsbürgerschaft in 2022 verzeichnete das Jobcenter Lübeck kurzfristig einen Anstieg um ca. 1.400 leistungsberechtigte Personen.

 
Diese Leistungsansprüche mussten innerhalb kürzester Zeit geprüft und die entsprechende Zahlung in die Wege geleitet werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt hierbei 6 Monate, d.h. jeder Leistungsfall ist mindestens zweimal im Jahr zu prüfen.
In Summe führen der Anstieg der Leistungsberechtigten und der halbjährliche Bewilligungszeitraum im 1. und 3. Quartal eines Jahres zu einer erhöhten Arbeitsbelastung. Daher ist in diesen Zeiträumen eine Priorisierung in der Sachbearbeitung notwendig.
Die höchste Priorität hat hierbei die Sicherstellung der unterbrechungsfreien Zahlung des Bürgergeldes an die geflüchteten Menschen und ihre Familien.
Diese Priorisierung kann dazu führen, dass andere Bearbeitungsvorgänge zurückgestellt werden müssen.
Im Regelfall erfolgt bei Bekanntwerden eines entfallenen Anspruchs eine Einstellung der entsprechenden Zahlung. Im Anschluss werden in einem weiteren Arbeitsschritt mögliche Überzahlungen geprüft und bei Bedarf die entsprechenden Rückforderungen in die Wege geleitet.


Insgesamt kann es hierbei jedoch zu größeren zeitlichen Verschiebungen kommen.
Zu jedem Zeitpunkt ist und war jedoch gewährleistet, dass die Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgt.

Generell kann nicht ausgeschlossen werden, dass es durch die o.g. Herausforderungen zu einer wie in der Anfrage geschilderten Situation gekommen ist. In dem Fall würde/wäre aber ebenfalls eine Rückforderung der überzahlten Leistung erfolgen/erfolgt.
 


 


Anlagen

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