Vorlage - VO/2024/13073
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Beschlussvorschlag
Ist der Hansestadt Lübeck bekannt, ob die Arbeiter, die für das Unternehmen Quick City in den Lübecker Quartieren die Glasfaserkabel verlegen, nach den Vorgaben des Tariftreue - und Vergabegesetzes SH bezahlt werden, bzw. mindestens den Mindestlohn erhalten oder – für den Fall, dass es sich um Leiharbeiter/ Arbeiter eines Subunternehmers handelt, diese mit Angestellten des Unternehmens Quick City bei vergleichbarer Tätigkeit auf gleichem Lohnniveau liegen?
Wie wird sichergestellt, dass der Arbeitsschutz hinsichtlich Lärmschutz, Pausen und Arbeitszeiten eingehalten wird?
Wie wird sichergestellt, dass in Bereichen, wo die Grabungsarbeiten nah an Bäumen/ Baumreihen erfolgen, Baumwurzeln nicht beschädigt werden?
Begründung
Anlagen