Vorlage - VO/2024/13068  

Betreff: Dringlichkeitsantrag des AM Andreas Müller (LINKE): Lübeck bekennt sich zu Inhalten und Zielen der Istanbul-Konvention
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales
05.03.2024 
8. Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgestellt   
07.05.2024 
9. Sitzung des Ausschusses für Soziales abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister lädt zu einem Arbeitskreis ein, um über konkrete Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu beraten und notwendige Maßnahmen auch zur Bewältigung der Folgen von Gewalt gegen Frauen und ggf. mit betroffener Kinder auf den Weg zu bringen.

An dem Arbeitskreis sollen möglichst Mitarbeiteide aller tangierenden Fachbereiche, Frauenbüro, Vertreter*innen demokratischer Fraktionen, der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser teilnehmen.

Erste Maßnahmen sollen bis zur Haushaltssitzung im September 2024 identifiziert werden.
 


Begründung

Der Bürgermeister lädt zu einem Arbeitskreis ein, um über konkrete Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu beraten und notwendige Maßnahmen auch zur Bewältigung der Folgen von Gewalt gegen Frauen und ggf. mit betroffener Kinder auf den Weg zu bringen.

An dem Arbeitskreis sollen möglichst Mitarbeitende aller tangierenden Fachbereiche, Frauenbüro, Vertreter*innen demokratischer Fraktionen, der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser teilnehmen.

Erste Maßnahmen sollen bis zur Haushaltssitzung im September 2024 identifiziert werden.
 

Die Istanbul-Konvention ist seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland und gilt seit Februar 2023 uneingeschränkt.

Mit Unterzeichnung der Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, offensiv gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen, wobei geschlechtsspezifische Gewalt im Fokus steht. „Darunter wird jede Form von Gewalt verstanden, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft. (…)

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf häuslicher Gewalt. Deshalb können die Vertragsstaaten Opfer (häuslicher Gewalt) jeglichen Geschlechts in den Schutzbereich der Konvention mit einbeziehen.“ (www.un-women.de)

Um Inhalte und Ziele der Istanbul-Konvention in Lübeck umzusetzen, ist es notwendig, zunächst zu analysieren, welche (weiteren) Maßnahmen erfolgen müssen, um die Ziele der Istanbul-Konvention zu erreichen.

Mit diesem Sachantrag soll ein Arbeitskreis gebildet werden, der den Austausch zwischen Fachleuten und Vertreter*innen aller demokratischen Fraktionen fördert und notwendige Beschlüsse, die in der Bürgerschaft getroffen werden müssen, fachlich vorbereitet. Erste Maßnahmen sollen bis zur Haushaltssitzung im September 2024 identifiziert werden, um die nötigen finanziellen Mittel in 2025 zur Verfügung stellen zu können.
 


Anlagen