Vorlage - 2023/11836-02-01  

Betreff: AT zu VO/2023/11836-02: FDP, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Antrag zu VO/2023/11836 Parken in Lübeck - Eckpunktepapier Parken
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Völker, Astrid  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.02.2024 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister  wird gebeten,

 

1. erteilte Aufträge der Bürgerschaft zur Prüfung der Einführung weiterer Anwohnerparkgebieten erneut zu prüfen  und der Bürgerschaft bis spätestens zur Sitzung der Bürgerschaft im Juni 2024 Wege zur Umsetzbarkeit aufzuzeigen und zur Entscheidung vorzulegen.

 

2. zu eruieren und der Bürgerschaft hierüber bis zur Sitzung im Juni 2024 zu berichten, an welchen Standorten in Gebieten mit hohem Parkdruck Quartiersgaragen entstehen könnten und wie ein wirtschaftliches Betriebsmodell für sie ausschauen könnte.            

 

3. eine Konzeptidee zu entwickeln und der Bürgerschaft hierüber bis zur Sitzung im Juni 2024 zu berichten, das Digitalisierung nutzt, um freie Parkflächen im Straßenraum anzuzeigen und so Parksuchverkehr zu reduzieren.

 

4. ein Grobkonzept für eine App zu entwickeln und der Bürgerschaft hierüber bis zur Sitzung im Juni 2024 zu berichten, mit der behördliche und gewerbliche Parkflächen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten für private Nutzungen vermittelt werden können. Dafür ist auch eine grobe Abschätzung des potentiellen Angebotes solcher Parkplätze durchzuführen.

 

5. als Gesellschaftsvertreter darauf hinzuwirken, dass die KWL ihre vorhandenen Daten für die Belegung der Parkflächen anderen Kartendiensten zur Verfügung stellt.

 

6. vor der dauerhaften Aufhebung von rechtskonformen bestehenden Kfz-Abstellmöglichkeiten den Bauausschuss zu beteiligen. Diesem sind jeweils Alternativen vorzuschlagen. Wenn begonnen wird, an Abstellflächen für mehr als drei Fahrzeuge in einem Straßenzug seit längerer Zeit gewohnheitsmäßig vorkommendes, widerrechtliches Parken zu sanktionieren, sind dem Bauausschuss ebenfalls Alternativen vorzuschlagen.

 


Begründung


 


Anlagen