Vorlage - VO/2024/13039  

Betreff: Wahl von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Otto, Juliane
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
11.03.2024 
8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.03.2024 
12. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2024 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


r die Wahlperiode 2023-2028 werden 5 Mitglieder in den Stiftungsrat der Stiftung Lübecker Altstadt gewählt.

 

Renate Prüß (SPD/FW)

Barbara Steffen (CDU)

Kimberly DAmico (Bündnis 90/ Die Grünen)

Justus Deecke (Architekt und qualifizierter Bürger)

Ingo Siegmund (Architekt und qualifizierter Bürger)

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.100 ro der Bürgerschaft

zustimmend

1.300 Bereich Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die zu beschließende Vorlage nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 7 der Stiftungssatzung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Die 1979 errichtete Stiftung ist mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26.04.1980 in die Verwaltung der Hansestadt Lübeck übernommen worden. Sie wird mittlerweile im Bereich Wirtschaft und Liegenschaften durch die Abteilung Stiftungsverwaltung verwaltet.

 

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Instandhaltung und Wiederherstellung erhaltenswerter Fassaden sowie der Innenausstattung denkmalgeschützter Gebäude.

 

Nach § 7 der Satzung der Stiftung gehören dem Stiftungsrat an:

 

1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als Vorsitzender.

 

2. Der Leiter des Bereiches Archäologie und Denkmalpflege.

 

3. Fünf weitere Mitglieder, die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck für die Dauer einer Wahlperiode gewählt werden.

Drei der weiteren Mitglieder ssen der Bürgerschaft angehören. Bei der Auswahl sind nach Möglichkeit alle Fraktionen zu berücksichtigen im Übrigen steht das Vorschlagsrecht den Fraktionen nach ihrer Stärke zu.

Zwei an der Denkmalpflege besonders interessierte und qualifizierte Bürger:innen der Hansestadt Lübeck werden der Bürgerschaft vom Vorsitzenden des Stiftungsrates als weitere Mitglieder vorgeschlagen.

 

Der Stiftungsrat ist entsprechend §15 GstG geschlechterparitätisch zu besetzen.

 

Nach Ablauf der Wahlperiode 2018-2023 ist eine Neubildung des Stiftungsrates erforderlich. Für die Wahlperiode 2023-2028 stehen die in dieser Vorlage aufgeführten fünf Vertreter:innen zur Wahl.


Anlagen