Vorlage - VO/2024/12961
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 250.000,00 Euro zur Unterstützung des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ vom 16. bis 22. Mai 2024 in der Hansestadt Lübeck wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Nach der erfolgreichen Durchführung des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ in den Jahren 2010 und 2018 wird diese Veranstaltung vom 16. bis 22. Mai 2024 erneut in Lübeck stattfinden. „Jugend musiziert“ ist ein traditionsreicher Wettbewerb für die musikalische Nachwuchsförderung in Deutschland. Er ist eine von der Kultusministerkonferenz anerkannte und im Kinder- und Jugendplan des Bundes verankerte Maßnahme der kulturellen Jugendbildung. Zu der Veranstaltung werden über das Pfingstwochenende über 2.200 Kinder und Jugendliche erwartet.
Mit der Einladung geht die Verpflichtung der gastgebenden Region (Bundesland und Kommune) einher, im Wettbewerbsjahr insgesamt einen Betrag in Höhe von rund 500.000,00 Euro beizutragen. Diese Mittel können in Zusammenarbeit mit lokalen Partner und Sponsoren erbracht werden.
Die von der Possehl-Stiftung bewilligte Zuwendung in Höhe von 250.000,00 Euro ist ein substanzieller und unverzichtbarer Beitrag zur Durchführung des geplanten Programms.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 250.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 920.000,00 Euro (Stand: 30.01.2024). Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 250.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
Anlage 1: 20201123_Zusage Possehl_Jugend musiziert 2024.pdf
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 20201123_Zusage Possehl_Jugend musiziert 2024 (49 KB) |