Die Hansestadt Lübeck (HL) betreibt - beginnend von der Altstadt traveabwärts bis nach Travemünde – eigenständig verschiedene öffentliche Hafenteile mit unterschiedlichen Nutzungen, nicht darunter fallen die von der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH betriebenen Hafenterminals. Auch ist die HL Eigentümerin von sonstigen Wasserflächen, deren zugehörige Landflächen teilweise durch einzelvertragliche Regelungen an anliegende Nutzer:innen (z.B. Vereine oder Gewerbebetriebe) überlassen sind.
Für die Nutzung und zur Refinanzierung werden Hafenentgelte entsprechend einer Entgeltliste durch den Bereich LPA erhoben.
Mit dieser Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung neu geordnet und die Entgelte an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.
Die allgemeinen Rahmenbedingungen und privatrechtlichen Regelungen für die Nutzung werden nunmehr in „Allgemeine Tarif- und Nutzungsbedingungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck“ zusammengefasst. Die entgeltpflichtigen Leistungen und Entgeltbeträge ergeben sich aus der Entgeltliste, die entsprechend Ziffer 5.1 als Anlage Bestandteile der Tarif- und Nutzungsbedingungen ist.
- Allgemeine Tarif- und Nutzungsbedingungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck
Die allgemeinen Regelungen der bisherigen Hafenentgeltordnung wurden grundlegend überarbeitet. Sie haben zum Ziel, eine sowohl für die Hafenkund:innen wie auch die HL verbindliche Grundlage für die Hafennutzung und den Hafenbetrieb zu sein. Die Nutzer:innen sollen sich umfassend und möglichst einfach verständlich über die Grundlagen und Rahmenbedingungen für ihre Nutzung informieren können. Die LPA schafft praxisgerechte Regelungen für die Erbringung ihrer Hafenleistungen und die Leistungsbeziehungen zu den Hafennutzer:innen.
Wegen des Umfanges der allgemeinen Tarif- und Nutzungsbedingungen werden hier die wesentlichen inhaltlichen Änderungen kurz aufgeführt werden:
- Der Geltungsbereich wird erweitert um die Wasserflächen Altarm an der Lachswehr, Petroleumhafen, Altes Fahrwasser an der Teerhofsinsel und Fischereihafen Gothmund; die Darstellung erfolgt in mehreren Kartenanlagen. Zusätzliche bzw. neue Entgeltverpflichtungen der dortigen etablierten Nutzer:innen ergeben sich durch diese Erweiterung nicht.
- Die Regelungen werden um diverse bisher fehlende übliche Punkte wie Räumungspflicht bei Vertragsende, Haftung, Kündigung etc. ergänzt.
- Es erfolgt eine Abgrenzung gegenüber den behördlichen Zuständigkeiten des Hafenamts.
- Ein Umweltrabatt entsprechend der Regelung der LHG wird für Seeschiffe eingeführt.
- Die Änderungen in der Hafenentsorgungsverordnung zum Entsorgungsentgelt werden übernommen.
- Die besonderen „Befugnisse“ der LPA bei der Nutzung bzw. den Pflichten und Einschränkungen der Nutzer:innen werden in Ziffer 8 zusammengestellt.
- Entgeltliste
Als Grundlage für die Erhebung der Hafenentgelte dient bisher die „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ vom 19.05.2022, mit Anpassung des Entsorgungsentgeltes für Seeschiffe. Die Hafenentgelte selbst wurden letztmalig zum 01.01.2017 in der Höhe angepasst. Die neue Entgeltliste wird zukünftig Bestandteil und damit Anlage der allgemeinen Tarif- und Nutzungsbedingungen.
Die Neukalkulation berücksichtigt folgende zwischenzeitliche Änderungen:
- Die Entgelte für die jeweiligen Leistungen wurden einzeln neu kalkuliert. Es erfolgt - im Gegensatz zu vorherigen Entgeltfestsetzungen - keine pauschale Anpassung an die bisherige Inflation. Grundlage ist vielmehr die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) der LPA. Sollte hiervon abgewichen werden, ist dieses bei den entsprechenden Leistungen dargestellt und wird die Herleitung beschrieben.
- Generell haben sich die Kosten – im Vergleich zu den Vorjahren und der letzten Entgeltanpassung in 2017– stark erhöht. Dieses zeigt sich auch in den Ergebnissen der KLAR und damit in der Kalkulation für die jeweiligen Entgelte.
- Die nun angestrebten, kalkulierten Entgelterhöhungen variieren im Mittel zwischen 10 % bis 30 %. Bei den Sportbootliegeplätzen ergeben sich durch strukturelle Anpassungen weitergehende Erhöhungen bzw. im Einzelfall auch eine Reduzierung, hierzu mehr auf Seite 5.
- Im Schlutupkai I und im Fischereihafen Travemünde wurden umfangreiche Investitionen getätigt und zwischenzeitlich abgeschlossen. In der Bauphase mit den Beeinträchtigungen für die Nutzer:innen war eine Anpassung nicht angezeigt.
- Der Bereich Schule und Sport erhöht die Entgelte für den Passathafen ebenfalls zum 01.04.2024. Es wird somit sichergestellt, dass die HL in allen ihren Sportboothäfen die Entgelte anpasst
- Die Neuregelung der Hafenentgelte umfasst nicht nur eine Anpassung an die tatsächlichen, abrechenbaren Nutzungen, sondern auch die aktuelle Kostenentwicklung.
Die Hafenentgeltebedarfsberechnung umfasst die Ergebnisse entsprechend der Kostenleistungsrechnung (KLR) der LPA aus dem Jahr 2022 und die dort erbrachten Leistungen bzw. Nutzungen. Dabei wurden die Standorte und dort erbrachten Leistungen einzeln betrachtet.
Die Ergebnisse der Kalkulation und angestrebten Entgeltanpassung stellen sich wie folgt dar:
See- und Binnenschiffe
See- und Binnenschiffe werden am Schlutupkai I, dem Burgtorkai und dem Roddenkoppelkai im Wallhafen abgefertigt. Die Leistungen umfassen Liegeplätze für See- und Binnenschiffe sowie Umschlagsflächen an Land, hier insbesondere Umschlag von Massengut. Verteilungsmaßstab sind die kumulierte Schiffsgröße der Seeschiffe und die dazugehörige Umschlagsmenge sowie die umgeschlagenen Ladungsmengen der Binnenschiffe. Bei den 53 Seeschiffsanläufen mit insgesamt 153.435 Bruttoraumzahl (BRZ) wurden Massengüter und Forstprodukte umgeschlagen.
Die Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus Abschreibungen, Personalkosten und Sachkosten des laufenden Betriebes und betrugen im Jahr 2022 in Summe 112 TEUR. Die Hafenteile sind hinsichtlich Kosten- und Nutzungsstruktur grundsätzlich vergleichbar, so dass eine Hafenteile übergreifende Kalkulation erfolgt.
Ziel der Hansestadt Lübeck ist es, einheitliche Entgelte für vergleichbare Leistungen anzubieten. Für die Nutzer soll sich - unabhängig vom Standort und der aktuellen dortigen Entwicklung - eine verlässliche und marktgängige Preisgrundlage ergeben.
Infolge der standortübergreifenden Betrachtung ergeben sich rechnerisch Entgeltsteigerungen von bis zu 40 %, dadurch würde das Entgelt für Seeschiffe mit 3.000 BRZ knapp 40 % über dem Tarif der LHG liegen. Diese kalkulierten Entgeltanpassungen werden in diesem Fall als nicht marktgängig angesehen. Da die Kostenleistungsrechnung der LPA im Jahr 2021 geändert wurde, liegen für die Kalkulation lediglich die Ergebnisse des Jahres 2022 vor. Die weitere Entwicklung in den Folgejahren wird ausgewertet und dient dann der überjährigen, belastbaren Kalkulation.
Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die Erhöhung auf rund 24 % entsprechend der allgemeinen Kostensteigerung.
Fischereifahrzeuge
Liegeplätze für Fischereifahrzeuge finden sich in Gothmund, im Fischereihafen Schlutup und im Fischereihafen Travemünde. Die Kalkulation erfolgt auf Basis der Ergebnisse aus der KLR 2022 für den Kostenträger Fischereihafen Travemünde und der Nutzungen 2022. Die Fischereihäfen Schlutup und Gothmund werden wegen ihrer Besonderheiten und mangelnden Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt; angesichts des Verhältnisses Infrastruktur zur Nutzung ist dort von höheren Kosten je Liegeplatz auszugehen. Maßgebliche Nutzungen und Kosten erfolgen im Fischereihafen Travemünde.
Auffällig ist bei der Aufstellung des Ertrags und des Aufwands die geringe Kostendeckungsquote von unter 10 % in 2022, selbst unter Berücksichtigung von weiteren Einnahmen aus den betroffenen Flächen.
Die für die Fischerei vorgehaltenen Anlagen sind nicht kostendeckend zu betreiben; es gibt vielmehr ein öffentliches Interesse den Betrieb an dieser Stelle zu marktgängigen Preisen zu ermöglichen. Dieses öffentliche Interesse ergibt sich durch das dortige Stadtbild und die wahrnehmbaren authentischen Nutzungen sowie der Touristik und Wirtschaftsförderung.
Die Entgeltstruktur – betreffend die Fischereifahrzeuge und den Umschlag des angelandeten Fisches – bleibt unverändert. Die Anpassung betrifft nur die Höhe und beschränkt sich – wegen offensichtlich fehlender Kostendeckung - auf die allgemeine Preissteigerung; kostendeckende Entgelte können am Markt nicht erzielt werden.
Die Ergebnisse vom Fischereihafen Travemünde werden auch für die Standorte Schlutup und Gothmund angewandt.
Fahrgastschifffahrt
Fahrgastschiffe machen in Travemünde an den Seebrücken und im Fischereihafen Travemünde sowie im Altstadtbereich am Hansekai fest.
Die Anpassung der bestehenden, etablierten Tarife für die Fahrgastschifffahrt erfolgt linear auf Grundlage der Kostenträger-Auswertung bis Ende 2022 um 4 % und eines VPI-Ausgleiches für den Zeitraum bis 10/2023 von 7,1 %. Die Hafenentgelte werden linear um 11,1 % erhöht.
Dieses ist nicht deckungsgleich mit der allgemeinen Preissteigerung von knapp 24 %. Hintergrund für eine niedrigere Anpassung sind allerdings die Nutzung von häufig abgeschriebenen öffentlichen Hafenanlagen und der guten Auslastung mit entsprechenden Erlösen.
Sonstige gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge
Die bisherige Entgeltordnung enthält einen Tarif für sonstige gewerbliche Nutzungen. In den letzten Jahren sind derartige Nutzungen nicht über die Entgeltordnung abgerechnet worden; diese erfolgte vielmehr auf einzelvertraglicher Basis. Außerdem ist eine Kalkulation eines derartigen Entgelttatbestandes nicht möglich, so dass diese Position zukünftig entfällt.
Segel- und Sportboote
Fischereihafen Travemünde – Sportbootliegeplätze
Die Kalkulation erfolgt auf Basis der Ergebnisse aus der KLR 2022 für den entsprechenden Kostenträger und der Nutzungen 2022; Sondereffekte wurden herausgerechnet.
Für die Leistungen Sportbootliegeplatz Sommer und Winter sowie Tagesliegeplätze werden die Kosten grundsätzlich im Verhältnis der Erlöse 2022 zugeordnet. Die sich daraus ergebende Verteilung ist angesichts der aktuellen Nutzung der Steganlagen und sonstigen Einrichtungen sachgerecht.
Weiterer Verteilungsmaßstab sind die Gesamtfläche der Dauerliegeplätze und die Tageslieger entsprechend Anzahl und Bootslänge. Des Weiteren wurden die Entgeltgruppen an die Bootslängenkategorien des Passathafens angepasst; hier erfolgt eine strukturelle Umstellung mit entsprechenden Entgeltänderungen. Um die Kostendeckung als auch Marktgängigkeit der Entgelte zu erreichen, erfolgt grundsätzlich eine lineare, in Teilen auch leicht modulierte Erhöhung. Die ermittelte Erhöhung für die Dauerliegeplätze von rd. 27 % ergibt sich aus der Kalkulation mit den Betriebskosten und den im Sportboothafen getätigten Investitionen in Steganlagen und sonstigen Einrichtungen. In die Kalkulation sind nicht die Kosten für die öffentliche Hafenzone und die Fischereianlagen eingeflossen; dieses wurde durch die KLR und den dazugehörigen Kostenträger herausgerechnet.
Bei den Tagesliegeplätzen ergibt sich ein differenziertes Bild. Durch die strukturelle Umstellung der Bootsklassen ergeben sich Erhöhungen in der Größenordnung von rd. 15 % bis 35 %. Mit Blick auf die Fixkosten eines Sportboothafens – unabhängig von einzelnen Bootsgrößen – und auf die höheren Preise im Passathafen erscheint diese Entgeltanpassung der LPA angemessen. Die Preisunterschiede zwischen dem Fischereihafen Travemünde und dem Passathafen ergeben sich durch ein unterschiedliches Angebot samt Standard und die damit verbundene Kostenstruktur.
Für die Wintersaison - 01.11. bis 31.03. jeden Jahres - wird bei der tageweisen Nutzung von Sportbootliegeplätzen auf die Entgeltsystematik der Dauerliegeplätze zurückgegriffen und die Hälfte des Sommersaison-Entgeltes berechnet. Hierdurch und durch die Übernahme der Längenkategorien des Passathafens ergeben sich je Einzelfall Änderungen in einer Bandbreite von
- – 2 % bzw. - 0,09 € für Boote bis 6 m Länge bei insgesamt 4,03 € neu je Tag,
- + 78 % bzw. + 8,15 € für Boote von 18 bis 24 m Länge bei insgesamt 18,57 € je Tag.
Die tageweise Nutzung im Fischereihafen Travemünde während der Wintersaison stellt die große Ausnahme dar und hat in der Praxis keine nennenswerte Auswirkung.
Die Anpassung erfolgt nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes im Fischereihafen Travemünde. Wegen der zwischenzeitlichen Einschränkungen für die Hafennutzer:innen der 92 Liegeplätze wurde bisher eine Anpassung mangels Marktakzeptanz zurückgestellt.
Außerdem werden die Netto-Entgelte so auf- bzw. abgerundet, dass sich bei dem aktuellen Umsatzsteuersatz von 19 % ein zu zahlendes Brutto-Entgelt gerundet auf zehn Cent ergibt. Dieses dient der kundenorientierten Abrechnung statt der aktuell noch centgenauen.
Die Ergebnisse werden auch für die 19 Sportbootliegeplätze im Fischereihafen Schlutup übernommen, bei dem keine Tagesliegeplätze angeboten und Kosten auch nicht durch Erlöse aus Tagesliegeplätze gedeckt werden.
Entsorgungsentgelt
Für die Abfallentsorgung sind grundsätzlich die Hafenbetreiber:in verantwortlich. Für Seeschiffe und Sportboote ist dieses auch so über die Hafenbetreiber:in organisiert; bei den übrigen Nutzungen gibt es abweichende Vereinbarungen.
Während die Kosten für die Abfallentsorgung bei den Sportbooten in den Liegeplatzentgelten eingepreist ist, erfolgt bei den Seeschiffen eine eigenständige Kalkulation.
Die Entgelthöhe deckt nur die Selbstkosten.
Generell
Bei Art und Umfang der Nutzungen aus 2022, die Grundlage für die Hafenentgeltebedarfsberechnung sind, zeichnen sich für das Jahr 2023 keine gravierenden Abweichungen ab. Für 2024 wird mit einer ähnlichen Entwicklung gerechnet.
Im Zuge der jährlichen Überprüfung wird sich - abhängig von der zukünftigen Nutzung und der dazugehörigen Kostenentwicklung - zeigen, wie die Entgelte zukünftig in der Höhe und Struktur anzupassen sind. Mit der seit 2022 vorliegenden KLR steht eine geeignete Grundlage zur Verfügung.
Die Entgelte des Tarifs unterliegen der Umsatzsteuerpflicht; in der Vorlage und Übersicht sind nur die Netto-Beträge ausgewiesen.
Die Synopse der Änderungen beschränkt sich auf die Änderungen bei den einzelnen Nutzungen und dazugehörigen Entgelte. Wegen der strukturellen Anpassung der Nutzungsbedingungen ist eine Gegenüberstellung mit der noch aktuellen Entgeltordnung nicht aussagekräftig und nicht zweckmäßig.
Die geplanten Entgelterhöhungen lassen unter Zugrundelegung der letztmaligen durchschnittlichen Nutzungszahlen jährlich Mehreinnahmen von ca. 62.000 € erwarten, wegen der unterjährigen Anpassung in 2024 Mehreinnahmen von rd. 55.000 €.