Vorlage - VO/2024/12898
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Beschlussvorschlag
Die Förderung der Possehl-Stiftung i. H. v. 450.000,00 € für die Durchführung des HanseKulturFestivals 2024 wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 76 Abs. 4 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Mit großer Freude sehen viele Lübecker:innen dem 4. HanseKulturFestival (HKF) entgegen, das 2024 im Zentrum der Lübecker Innenstadt stattfinden soll. Kein HKF ist wie das vorangegangene: andere Quartiere, andere Schwerpunkte, andere Herausforderungen. Was gleich bleibt? Die hohe Beteiligung der Bürger:innen vor, während und nach dem Festival. Ein unvergessliches Wochenende schafft ein Gemeinschaftsgefühl, das noch lange nachwirkt und Impulse für eine positive Entwicklung der Stadtgesellschaft gibt. Lübeck ist im Wandel seit 1143. Und diesen Wandel wollen wir gemeinsam gestalten.
Die Possehl-Stiftung hat auf Antrag mit Schreiben vom 18.12.2023 eine Förderung des HKF i. H. v. 450.000,00 € zugesagt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 450.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 670.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 450.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
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