Vorlage - VO/2023/12522-01  

Betreff: AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Verkehrssicherungsmaßnahmen Kücknitz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2023/12522
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wenzel, Barbara
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
05.02.2024 
10. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Darlegung der Prüfungsergebnisse für den im Bauausschuss am 06.11.2023 beschlossenen Antrag „Verkehrssicherungsmaßnahme Kücknitz“ (VO/2023/12522).


 


Begründung

 

In der Sitzung des Bauausschusses wurde unter der Nr. VO/2023/12522 folgender Antrag beschlossen:

  1. Die bestehende Ampelanlage gegenüber dem Haupteingang des Supermarktes, Höhe Kirchplatz, wird in Fahrtrichtung Waldhusener Weg vor der Abbiegung Im Keil um eine zusätzliche vorgelagerte Haltelinie verbunden mit einer gleichgeschalteten Rotlichtanzeige erweitert. Diese Maßnahme dient der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, erleichtert die Ausfahrt der Fahrzeuge aus der Straße Im Keil erheblich und entschärft diesen Gefahrenpunkt mit relativ einfach umzusetzenden Mitteln.

Ergebnis der Prüfung zur Nr. 1:

Die Straßenverkehrsbehörde hat diesen Vorschlag zusammen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger geprüft. Es handelt sich bei diesem Straßenbereich um keine Unfallhäufungsstelle. Auch liegen der Polizeistation Kücknitz des 3. Polizeireviers, dessen Dienstgebäude sich in unmittelbarer Nähe befindet, keine Hinweise auf eine Häufung von Beinaheunfällen oder sonstigen gefahrenträchtigen Situationen vor. Insofern bestehen keine besonderen Umstände, die zwingend eine verkehrliche Maßnahme, wie z. B. die vorgeschlagene Haltelinie + vorgelagerte Signalisierung, erfordern (s. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO).

  1. Die zweite Ausfahrt vom Parkplatz des Supermarktes direkt auf den Waldhusener Weg soll zum Schutz der Fußnger und Radfahrer als Gefahrenpunkt besonders gesichert werden. Der Fuß- und Radweg im Ausfahrtsbereich wird farbig markiert. Zudem wird ein Stoppschild und eine gelb blinkende Ampel an der Ausfahrt installiert. Bei entsprechender Notwendigkeit ist eine Abstimmung mit der Marktleitung des angrenzenden Supermarktes vorzunehmen.

Ergebnis der Prüfung zur Nr. 2:

Anlass dieses Vorschlags ist vermutlich der tödliche Unfall eines Radfahrenden im Bereich dieser Grundstückszufahrt am 30.08.2023.

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat daraufhin sofort die Verkehrssituation – auch vor Ort – zusammen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger geprüft und auch die Geschäftsleitung des dort ansässigen REWE-Marktes mit einbezogen. Die Sichtbeziehungen auf den dort in beide Richtungen verlaufenden Radweg wurde sofort verbessert, so dass sie inzwischen wieder in beide Fahrtrichtungen sehr gut sind.

 

Die Anordnung von verkehrlichen Maßnahmen setzt voraus, dass besondere Umstände bestehen, die das zwingend erfordern (s. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO). Da die Sichtbeziehungen in beide Richtungen inzwischen wieder sehr gut sind, sich an der Grundstückszufahrt Fahrrad-Piktogramme in einem guten Zustand befinden, die auf den Radverkehr aus beiden Richtungen hinweisen, zudem beidseitig an der Grundstücksausfahrt das Zeichen 205 „Vorfahrt achten“ + einem Zusatzzeichen „Radverkehr kreuzt von links und rechts“ vorhanden ist, liegen besonderen Umstände nicht vor, die weitere verkehrliche Maßnahmen erfordern.

 

Es besteht somit keine Erforderlichkeit zum Austausch des Zeichens 205 gegen eine Zeichen 206 in Kombination mit einer gelben Blinkleuchte und roter Einfärbung des Radwegs im Bereich dieser Grundstückszufahrt.


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/12522   AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Verkehrssicherungsmaßnahmen Kücknitz   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2023/12522-01   AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Verkehrssicherungsmaßnahmen Kücknitz   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Bericht öffentlich