Vorlage - VO/2023/12844
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Beschlussvorschlag
Die Bauverwaltung wird beauftragt, im Abschnitt zwischen Buntekuhbrücke und Bahnhofsbrücke mit der Bahn den Einbau von besohlten Schwellen nachzuverhandeln. In diesem Abschnitt befinden sich auf beiden Seiten der Bahnanlagen Wohngebiete, Schulen, Kindergärten, ein Altenheim direkt an der Bahn (Lotti-Tonello-Heim) und ein neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Güterbahnhof ("Neue Meile").
Begründung
Im Rahmen der "BürgerInnen- Beteiligung zur Gestaltung der Lärmschutzwände in Lübeck" am 11.9.23 stellte sich heraus, dass im Abschnitt zwischen Buntekuhbrücke ("Kamelbrücke") und Bahnhofsbrücke kein Erschütterungsschutz durch besohlte Schwellen vorgesehen ist. Auf Nachfrage wurde durch die Vertreter der DB erläutert, dass es sich in diesem Abschnitt um nur Mischgebiete handele, in denen kein Erschütterungsschutz notwendig sei. Zwar befinden sich tatsächlich einige Gewebebetriebe (u. a. Bereich Weidekamp/ Güterschlag;
Schützenstraße) entlang der Bahnanlagen, doch im unmittelbaren Anschluss befinden sich Wohngebiete.
Anlagen