Vorlage - VO/2023/12810
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich des Zweirichtungsradweges aus VO/2023/12262
am Glashüttenweg die Kreuzungsbereichen farblich markieren zu lassen. Dabei ist die Markierung so auszuführen, dass für alle Verkehrsbeteiligten ersichtlich ist, dass der Radweg in beiden Richtungen befahren wird.
Begründung
Zweirichtungsradwege stellen grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko dar. Dort wo vorerst keine getrennte Führung möglich ist, müssen die Risiken anderweitig reduziert werden.
Dies trifft insbesondere dort zu, wo feststeht, dass vorerst davon auszugehen ist, dass der Zweirichtungsverkehr beibehalten wird.
Haushaltsmittel für derartige Maßnahmen wurden im Haushaltsbegleitbeschluss eingeplant.
Anlagen