Vorlage - VO/2023/12770-01  

Betreff: CDU, SPD+FW, Bündnis 90/Grüne, FDP, LINKE+GAL, Unabhängige Volt-PARTEI:AT - Entsendung in den Aufsichtsrat der Lübecker Musik- und Kongresshallen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftstelle LINKE & GAL
   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Lübecker Musik- und Kongreßhallen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

 

        Herr Hermann Eickhoff,

        Frau Friederike Grabitz,

        Herr Jochen Mauritz,

        Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke

        Frau Dagmar Tartemann

        Herr Frank Zahn.

 

werden mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023 aus dem Aufsichtsrat abberufen.

  1. Mit Wirkung zum Beginn des Folgetags werden als Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils für eine volle Amtszeit bestellt:

 

        Frau Stefanie Fimm

        Frau Annette Scheuer

        Frau Silke Schneider

        Herr Jochen Mauritz

        Herr Frank Zahn

        Herr Hermann Eickhoff

 

Begründung:

 

Im Hinblick auf die Kommunalwahl 2023 hat die Bürgerschaft am 30.03.2023 beschlossen, Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeiten im Sommer 2023 sonst ausgelaufen wären, erneut zu bestellen, um die Handlungsfähigkeit der Aufsichtsräte zu wahren (VO/2023/11942). Im Zuge dessen hat die Bürgerschaft auch beschlossen:

 

Die Bürgerschaft entscheidet in ihrer neuen Zusammensetzung nach der Kommunalwahl über eine Neubesetzung der Aufsichtsräte unter Beachtung von § 15 Gleichstellungsgesetz (Geschlechterquote).“

 

Nach § 15 Gleichstellungsgesetz „sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden […]. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt [dies] entsprechend für die letzte Person.“

 

Der Aufsichtsrat der Lübecker Musik- und Kongreßhallen Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht aus sieben Mitgliedern, von denen durch die Hansestadt Lübeck sechs entsandt werden.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt § 15 Gleichstellungsgesetz.

 

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag ist jedes neue Mitglied für eine volle Amtszeit zu bestellen; also bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die o. g. Mandate enden also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2027.


 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen