Vorlage - VO/2023/12766-01  

Betreff: CDU, SPD+FW, Bündnis 90/Grüne, FDP, LINKE+GAL, Unabhängige Volt-PARTEI: AT - Abberufung und Neuwahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Mobil GmbH durch die Gesellschafterversammlung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftstelle LINKE & GAL
   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
 

Der rgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH (SWL Mobil)

  1. r die Abberufung folgender Mitglieder aus dem Aufsichtsrat der SWL Mobil zum 31.12.2023 zu stimmen:

-          Frau Sonja Lengen

-          Frau Sibylle Philipsen

-          Herr Ulrich Pluschkell

-          Herr Arne-Matz Ramcke

-          Herr Bernhard Simon

-          Frau Silke Theuerkauff

 

  1. mit Wirkung zum Beginn des Folgetags jeweils für eine neue volle Amtszeit folgende Personen in den Aufsichtsrat der SWL Mobil zu wählen:

-          Frau Silke Theuerkauff

-          Frau Kristin Blankenburg

-          Frau Sibylle Phillipsen

-          Herr Bernhard Simon

-          Herr Julian Lange

-          Herr Arne-Matz Ramcke

 

 

Begründung:

 

Im Hinblick auf die Kommunalwahl 2023 hat die Bürgerschaft am 30.03.2023 beschlossen, Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeiten im Sommer 2023 sonst ausgelaufen wären, erneut zu bestellen, um die Handlungsfähigkeit der Aufsichtsräte zu wahren (VO/2023/11942). Im Zuge dessen hat die Bürgerschaft auch beschlossen:

 

Die Bürgerschaft entscheidet in ihrer neuen Zusammensetzung nach der Kommunalwahl über eine Neubesetzung der Aufsichtsräte unter Beachtung von § 15 Gleichstellungsgesetz (Geschlechterquote).“

 

Nach § 15 Gleichstellungsgesetz „sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden […]. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.“

 

Der Aufsichtsrat der SWL Mobil besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen durch die Gesellschafterversammlung sechs Mitglieder auf Vorschlag der Hansestadt Lübeck gewählt werden.

 

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag ist jedes neue Mitglied für eine volle Amtszeit zu bestellen; also bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das dritte Gescftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die o. g. Mandate enden also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2027.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen