Vorlage - VO/2023/12762-01  

Betreff: CDU, SPD+FW, Bündnis 90/Grüne, FDP, LINKE+GAL, Unabhängige Volt-PARTEI: AT - Abberufung und Neuwahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH und TraveNetz Lübeck GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftstelle LINKE & GAL
   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI
   Geschäftsstelle der FDP Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2023 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Bürgermeister sowie die Vertreter:innen der Hansestadt Lübeck werden beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der SWL Energie GmbH

 

1) für die Abberufung folgender Mitglieder aus dem Aufsichtsrat der SWL Gruppe zum 31.12.2023 zu stimmen:

 

- Frau Kerstin Metzner

- Herr Bernd Möller

- Frau Astrid Völker

- Herr Andreas Zander

 

2) mit Wirkung zum Beginn des Folgetags jeweils für eine neue volle Amtszeit folgende Personen in den Aufsichtsrat der SWL Energie zu wählen:

- Frau Michelle Akyurt

- Frau Gabriele Gröschl-Bahr

- Herr Bernd Möller

- Herr Thorsten Fürter

 

Die Vertreter der Hansestadt Lübeck werden weiterhin beauftragt, die personenidentische Besetzung im Aufsichtsrat der TraveNetz GmbH umzusetzen.

 

Begründung:

 

Im Hinblick auf die Kommunalwahl 2023 hat die Bürgerschaft am 30.03.2023 beschlossen, Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeiten im Sommer 2023 sonst ausgelaufen wären, erneut zu bestellen, um die Handlungsfähigkeit der Aufsichtsräte zu wahren (VO/2023/11942). Im Zuge dessen hat die Bürgerschaft auch beschlossen:

 

„Die Bürgerschaft entscheidet in ihrer neuen Zusammensetzung nach der Kommunalwahl über eine Neubesetzung der Aufsichtsräte unter Beachtung von § 15 Gleichstellungsgesetz (Geschlechterquote).“

 

Nach § 15 Gleichstellungsgesetz „sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden […]. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt [dies] entsprechend für die letzte Person.“

 

Der Aufsichtsrat der SWL Energie besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen durch die Gesellschafterversammlung vier Mitglieder auf Vorschlag der Hansestadt Lübeck gewählt werden.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Konsortialvertrages sind die Vertreter:innen der Hansestadt Lübeck in dem Aufsichtsrat der TraveNetz Lübeck GmbH personenidentisch zum Aufsichtsrat der SWL Energie zu besetzen. Dementsprechend sollen die o. g. Personen auch aus dem Aufsichtsrat der TraveNetz Lübeck GmbH abberufen bzw. in diesen gewählt werden.

 

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag ist jedes neue Mitglied für eine volle Amtszeit zu bestellen; also bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die o. g. Mandate enden also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2027.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 


Anlagen