1.1 Allgemeines
Es wird Bezug auf die Beschreibung der Baumaßnahme der Vorlage VO/2018/06171 zur
Projektfreigabe genommen.
1.2 Aktueller Stand der Maßnahme
Die Hansehalle ist mit insgesamt knapp 2.300 Zuschauerplätzen die größte Sporthalle im südlichen Bereich Schleswig-Holsteins. Einer der Hauptnutzer ist das Herren-Handballteam des VfL Lübeck Schwartau e.V., das aktuell in der 2. Handball Bundesliga spielt und mittelfristig den Aufstieg in die 1.Handball Bundesliga plant. Im Rahmen des Infrastrukturmodernisierungsprogramms „Impuls 2030“ und der enthaltenen Richtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung in Schleswig-Holstein wurde vom Bereich Schule und Sport ein entsprechender Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt und im September 2021 mit einer Förderhöhe von 1.152.900 € ein Zuwendungsbescheid des Landes SH erteilt. Aufgrund der extremen Baukostensteigerungen in den letzten 2 Jahren, musste beim Land SH ein Nachtrag zum Förderantrag gestellt werden, der aufgrund der nun erreichten Projektsumme zu einem erweiterten EU-Beihilfeverfahren führte. Der Nachtrag wurde am 12.12.2022 eingereicht. Der entsprechend geänderte Zuwendungsbescheid liegt aktuell noch nicht vor, jedoch seit 16.11.2023 die schriftliche Genehmigung vom Land Schleswig-Holstein die Gewerke ausschreiben zu dürfen.
Die Baugenehmigung liegt seit Februar 2022 vor. Die Gewerke-Ausschreibungen sind zu 90% vorbereitet und sollen schnellstmöglich nach Freigabe der Mehrkosten veröffentlicht werden.
2 Anlass für diese Vorlage
Nach § 1 Nr.1 der am 26.03.2015 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zustän-digkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung eines beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000,00 € netto überschritten werden.
Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Kosten des Kostenvoranschlags (Ermittlung der Kosten auf Grundlage der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe) nach DIN 276 im Vergleich zur Kostenberechnung der EW-Bau nach DIN 276 diese Grenze überschreiten.
3 Darstellung Mehrkosten
Die Kosten aus der Projektfreigabe enthielten keine prognostizierte Baupreisentwicklung vom Zeitraum der Freigabe bis zu einem möglichen Baubeginn in 2023/24. Nach der Projektfreigabe im September 2018 (VO/2018/06171) wurden die Planungen fortgesetzt. Nach erteilter Baugenehmigung und abgeschlossener Ausführungsplanung erfolgt momentan die Bearbeitung der Leistungsphase 6 nach HOAI (Vorbereitung der Vergabe) mit dem Kostenvoranschlag auf Grundlage der vom Fachplaner bepreisten Leistungsverzeichnisse. Bei unveränderter Planungsaufgabe wurde hierbei die aktuelle Baupreisentwicklung berücksichtigt.
3.1 Kostenentwicklung
Die Kostenentwicklung stellt sich nach Kostengruppen gemäß DIN 276 wie folgt dar:
Kostengruppen (KG) nach HOAI | Bezeichnung | Kosten- Projektfreigabe 2018 inkl. 7,6% MwSt.-Anteil | Kosten- ansatz bepreiste Leistungs- verzeichnisse Mai 2023 inkl. 7,6% MwSt.-Anteil | Steigerung in % |
100 | Grundstück | 0 € | 0 € | |
200 | Herrichten + Erschließen | 25.00,00 € | 32.000,00 € | |
300 | Bauwerk – Baukonstruktion | 1.020.500,00 € | 1.539.000,00 € | |
400 | Bauwerk – TGA | 580.000,00 € | 567.000,00 € | |
500 | Außenanlagen | 10.000,- € | 65.000,00 € | |
600 | Ausstattung | 230.000,00 € | 259.000,00 € | |
700 | Baunebenkosten | 385.000,00 € | 466.000,00 € | |
Gesamt | KG 200 – 700 | 2.250.500,00 € | 2.928.00000 € | 31% |
| | | | |
Budget-Mehrkosten (inkl. 7,6% Mwst.): | | | 677.500,00 € | |
| | 100 % | 131 % | |
| | | | |
Im Kostenvoranschlag (Leistungsphase 6) sind die Preisentwicklungen gemäß BKI (Baukostenindex) vom Statistischen Bundesamt seit 2018, sowie die Prognose zur vorgesehenen Auftragsvergabe im 1 Quartal 2024 aufgrund aktueller vergleichbarer Ausschreibungsergebnisse enthalten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Kostenansatz (bepreiste Leistungsverzeichnisse) der Gewerke vor. Eine ca. 31 %ige Kostensteigerung der Gesamtkosten zu den freigegebenen Projektkosten zeichnet sich ab.
Die Kostensteigerung resultiert rein aus der Anpassung an die aktuell stark angestiegene Baupreisentwicklung und beinhaltet keine Planungsänderung.
Aus der dargestellten Kostenentwicklung ergibt sich aktuell ein Mehrbedarf im Projekt in Höhe von 677.500,00 € (inkl. 7,6% MwSt.), dies entspricht einer Budgeterhöhung um 31 %.
3.2 Finanzierung
Es wurde ein Antrag auf Gewährung von Zuschüssen beim Land Schleswig-Holstein in Höhe von 1.152.900,00 € gestellt. Der Zuwendungsbescheid wird kurzfristig erwartet, die Freigabe zur Veröffentlichung der Leistungsverzeichnisse wurde vorab erteilt.
Dazu kommen die Spendengelder der Possehl-Stiftung in Höhe von 300.000,00 €, sowie der Eigenanteil des VfL Lübeck Schwartau e.V. in Höhe von 132.208,00 €.
Die derzeitigen Gesamtkosten in Höhe von 2.928.000,00 € teilen sich wie folgt auf:
Eigenmittel Hansestadt Lübeck: 1.342.892,00 €
Fördergelder Land SH (erwartet): 1.152.900,00 €
Possehl-Stiftung: 300.000,00 €
VfL Lübeck Schwartau: 132.208,00 €
Bei der Hansehalle handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) bei dem die Hansestadt vorsteuerabzugsberechtigt ist in Höhe von 60% (entspricht Nettokosten + 7,6 % MwSt.).
3.3 Einsparmöglichkeiten
Während der gesamten Planungsphase und Bauzeit wurde und wird projektbegleitend von den Planern und durch das GMHL sondiert, ob Einsparungen in der Umsetzung der Maßnahme erfolgen können. Diese würden, soweit unter Wahrung der Nutzeranforderungen möglich, umgesetzt werden. Bisher konnten bei Berücksichtigung aller realistischen Aspekte jedoch keine wesentlichen Kosteneinsparungen identifiziert werden.
3.4 Deckung des Mehrbedarfs
Die in 2024 auszuschreibenden Leistungen werden größtenteils in 2024/2025 erbracht. Die Mittel sind unter dem PSK 111029 558.785100 geordnet. Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch das Urbudget 2024, HAR 2023 und ggf. durch das Bereichsbudget 2024 gedeckt werden.
Begründung der Dringlichkeit
Sobald die Zustimmung zur Projektfortsetzung vorliegt, können die einzelnen Gewerke ausgeschrieben werden. Die Baufreiheit ist gegeben. Eine Verschiebung der Ausschreibung kann zu weiteren Mehrkosten führen und den Termin der Baufertigstellung gefährden.