Vorlage - VO/2023/12736
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Beschlussvorschlag
Die von der Possehl-Stiftung angebotene Zuwendung in Höhe von 380.000 Euro für die Realisierung des Jahresprogramms 2024 der LÜBECKER MUSEEN wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die LÜBECKER MUSEEN finanzieren ihr Jahresprogramm in 2024 – die Realisierung von Sonderausstellungen inklusive Marketing, Werbung und Pressearbeit sowie die Durchführung von Veranstaltungen - überwiegend mit Drittmitteln.
Die von der Possehl-Stiftung bewilligte Zuwendung in Höhe von 380.000 Euro ist ein substantieller und unverzichtbarer Beitrag zur Durchführung des geplanten Programms.
Mit der Spende über 380.000 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 3.671.536 Euro.
Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 380.000 Euro zuständig.
Anlagen
Anlage 1: Zuwendungsbescheid_Possehl_2024
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Zuwendungsbescheid_Possehl_2024 (435 KB) |