Vorlage - VO/2023/12728
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Beschlussvorschlag
In einem Artikel des Online-Kanals HL-live vom 24. September 2023 mit dem Titel: "Kandidatin: Gendern verzögert Verfahren um sechs Monate" wird berichtet, dass ein Gutachten zurückgewiesen worden sei, weil es nicht in Gendersprache verfasst worden sei.
Hierzu frage ich den Bürgermeister:
1) Gibt es verpflichtende Vorgaben dazu, dass von der Lübecker Verwaltung beauftragte Gutachten die Gendersprache verwenden müssen? Wenn ja: Welche rechtliche Verankerung haben diese Vorgaben?
2) Wurden Gutachter seit dem Jahr 2020 von der Verwaltung dazu angehalten, ein nicht unter Verwendung der Gendersprache erstelltes Gutachten sprachlich anders zu fassen?
Wenn ja: In welchen Fällen geschah dies? (Bitte jeweils um Angabe des beanstandenden Fachbereichs, des Gutachtengegenstandes und des Zeitpunkts der Beanstandung)
Wie lange hat es in diesen Fällen gedauert, bis das Gutachten in geänderter Form eingereicht wurde?
Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.
Begründung
Anlagen
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