Vorlage - VO/2023/12710
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Beschlussvorschlag
Nach welcher rechtlichen Bestimmung ist es der oberen Denkmalschutzbehörde bzw. der Hansestadt Lübeck untersagt, den Denkmalrat zu einer aktuellen Fragestellung zu konsultieren?
Begründung
Im Rahmen der Diskussion zur aktuellen Fragestellung zur Translozierung des unter Denkmalschutzstehenden Kellergewölbes wurde aus dem Kulturausschuss angeregt, eine fachliche Empfehlung des Denkmalrates einzuholen. Dazu wurde von der Fachbereichsleitung erklärt, dass dies durch das Ministerium erfolgen müsste und die Kommune dies nicht könne. Diese Einschränkung ergibt sich jedoch nicht aus den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes.
Anlagen
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