Vorlage - VO/2023/12700
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Beschlussvorschlag
Die Straßen Alter Wasserturm, Brunnenstube und Zum Wasserspeicher, in dem dieser Vorlage als Anlage beigefügten Lageplan blau umrandet dargestellt, sollen für den öffentlichen Verkehr mit der erstmaligen Einstufung als Ortsstraße (Gemeindestraße) gewidmet werden.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003. | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
- Die im rechtskräftigen Bebauungsplan 02.13.00 – St. Jürgen / Wasserkunst – festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen wurden auf Grundlage des Erschließungsvertrages vom 22.08.2016 zwischen der Hansestadt Lübeck und der B&L Primus Grundstücksgesellschaft Lübeck Wakenitz GmbH & Co. KG als Straßen hergestellt. Es handelt sich dabei um die Straßen „Alter Wasserturm“, „Brunnenstube“ und „Zum Wasserspeicher“.
- Die Hansestadt Lübeck ist als Straßenbaulastträger der genannten Straßen für die Widmung zuständig. Voraussetzung gemäß § 6 Absatz 3 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG SH) ist, dass sie selbst Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke ist oder dass der Eigentümer oder die Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke der Widmung zugestimmt hat. Eigentümer der Straßengrundstücke sind hier der Erschließungsträger und die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH. Beide habe ihre Zustimmung zur Widmung ihrer Straßenflächen schriftlich erklärt.
Die Auflassung und Eigentumsumschreibung der betroffenen Straßengrundstücke an die Hansestadt Lübeck ist bereits im Verfahren.
Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen, die im Lageplan, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, blau umrandet sind:
Gemarkung: St. Jürgen | Flur: | Flurstücke: |
Alter Wasserturm Brunnenstube Zum Wasserspeicher | 3 3 3 | 896, 920 tlw., 1844, 1853 887 892, 4/1, 1847, 849, 894, 898, 920 tlw. |
Die Widmung wird mit öffentlicher Bekanntmachung wirksam.
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Absatz 1, Nummer 3. Buchstabe a) StrWG SH als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2023-10-27 Lageplan Wasserkunst - Widmung (486 KB) |