Art der Ausschreibung : öffentliche Ausschreibungen nach VOB
Die Sanierung der im Folgenden genannten Straßenabschnitte Nr. 1 bis 6 ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens, aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein unabdingbar. Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der für 2024 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.
Die gewählten Abschnitte sind Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsbedeutung. Bei der Auswahl der Straßen wurde neben dem Schadensbild auch die Auswirkung der Baumaßnahme auf den Verkehrsfluss in der Hansestadt Lübeck berücksichtigt.
Die Sanierungsmaßnahmen im Straßennetz der Hansestadt Lübeck werden durch eine systematische und flächendeckende Erhaltungsstrategie festgelegt.
Nach der in 2018 durchgeführten Zustandserfassung- und Bewertung aller Lübecker Straßen wurde festgestellt, dass für alle genannten Straßenabschnitte Sanierungsbedarf besteht, die Maßnahmen sind außerdem im Masterplan Straßen 2021 bis 2025 enthalten.
Alle Straßen wurden 2023 erneut befahren. Die Auswertung der Befahrung findet derzeit statt.
Im Rahmen der Bauvorbereitung hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Ortsbesichti- gung aller geplanten Maßnahmen durchgeführt. In diesem Zuge wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt, sowie Ausmagerungen, Splittverluste, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen.
Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers in 2024 auszuführen.
Alle Bauvorhaben sind im Vorfeld mit der Abteilung 5.660.2 Urbane Mobilitätsprojekte bezüglich Zustand / Anforderung an die Nebenflächen (Rad- und Gehwege) abgestimmt worden.
Durch den flächendeckenden Breitbandausbau, der derzeit in der Hansestadt Lübeck stattfindet, werden die Gehwege im Zuge des Breitbandausbaus mitsaniert. Eine vorherige Sanierung im Zuge der Fahrbahnsanierung macht in den meisten Fällen keinen Sinn, da dann im Nachgang durch die Leitungsträger die frisch sanierten Wege erneut geöffnet werden müssten.
Die Liste der folgenden Sanierungsmaßnahmen ist als Maßnahmenpaket zu betrachten.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Kurzbeschreibung der Maßnahmen:
1.) Fahrbahndeckensanierung L309, Schwartauer Alle / Schwartauer Landstraße
Die Straße L309 besitzt als Verbindungsstraße innerhalb Lübeck St. Lorenz eine hohe Verkehrsbedeutung. Sie verbindet Lübeck mit Bad Schwartau, dient als Zubringer zu den Autobahnanschlussstellen Lübeck Zentrum und Bad Schwartau. Gleichzeitig hat die L309 eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Anwohnenden und Gewerbebetriebe. Auch das Gewerbe- und Hafengebiet Posener Straße wird über die L309 erschlossen.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Lohmühle ca. 2.070 m Memelstraße ca. 12,20 m 25.250 m² |
Die Fahrbahn wird 12 cm gefräst und dann 8,0 cm Asphaltbinder und 4,0 cm Asphaltdeckschicht neu hergestellt.
Der Rad- und Gehweg befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand und bedürfen zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Der Zustand der Gehwege entspricht der Erhaltungsklasse 3 und die Radwege sind ebenfalls in Erhaltungsklasse 3 eingestuft.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 2.170.000,00 € brutto veranschlagt.
Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden.
2.) Grundhafte Sanierung Buurdiekstraße/Wischhofweg
Die Buurdiekstraße / Wischhofweg besitzt als Anliegerstraße innerhalb von Lübeck Kücknitz eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr.
Gleichzeitig hat die Buurdiekstraße / Wischhofweg eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Anwohner.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Pommernring ca. 745 m Hudestraße 5,60 m bis 6,20 m 4.600 m² |
Die Fahrbahn wird grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm saniert.
Die Gesamtkosten der Fahrbahnsanierung inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 640.000,00 € brutto veranschlagt.
Ein Radweg ist nicht vorhanden, die Gehwege sind in EK 4 eingestuft und bedürfen keiner Sanierung.
3.) Grundhafte Sanierung Grüner Weg
Die Straße Grüner Weg besitzt als Anliegerstraße innerhalb von Lübeck St. Gertrud eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr.
Gleichzeitig hat die Straße Grüner Weg eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Anwohner und den Kleingartenverein.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Rabenstraße ca. 950 m Am Waldsaum 7,10 m (aufgeweitet bis 13,50 m) 6.750 m² |
Die Fahrbahn wird grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm saniert.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 1.000.000,00 € brutto veranschlagt.
Ein Radweg ist nicht vorhanden, der Gehweg ist in EK 4 eingestuft und bedarf derzeit keiner Sanierung.
4.) Grundhafte Sanierung Schnitterweg
Der Schnitterweg besitzt als Anliegerstraße innerhalb von Lübeck Kücknitz eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr.
Gleichzeitig hat der Schnitterweg eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Anwohner.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Kornweg ca. 715 m Buurdiekstraße 4,80 m bis 5,80 m 3.500 m² |
Die Fahrbahn wird grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm saniert.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 550.000,00 € brutto veranschlagt. Ein Gehweg ist derzeit nicht vorhanden, es existiert lediglich ein asphaltierter Streifen, welcher mittels Pflasterrinne von der Fahrbahn getrennt wird.
Im Zuge der Fahrbahnsanierung wird der Gehweg durch ein externes Ingenieurbüro überplant.
Für die Herstellung des Gehwegs werden derzeit ca. 350.000,00 € brutto veranschlagt.
Die Mittel stehen auf dem Geh- und Radwegkonto 625 zur Verfügung.
5.) Hocheinbau Absalonshorster Weg
Der Absalonshortster Weg besitzt als Anliegerstraße innerhalb von Lübeck St. Jürgen eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Gleichzeitig hat der Absalonshorster Weg eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Anwohner, das Landhaus sowie die Landwirtschaft.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Hof Falkenhusen ca. 775 m Landhaus Absalonshorst 3,00 m bis 4,00 m 2.700 m² |
Die Fahrbahn wird im Hocheinbau verstärkt. Es wird ein zweischichtiger Asphaltaufbau in 11cm Stärke aufgebracht.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 200.000,00 € brutto veranschlagt.
Geh- und Radwege sind nicht vorhanden.
6.) Grundhafte Sanierung Weberkoppel
Die Weberkoppel besitzt als Anliegerstraße innerhalb von Lübeck St. Jürgen eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr.
Gleichzeitig hat die Weberkoppel eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Anwohner und Gewerbebetriebe.
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Ratzeburger Allee ca. 1.040 m Zum 1.Fischerbuden 4,95 (aufgeweitet bis 18,0 m) 5.080 m² |
Die Fahrbahn wird grundhaft bis zu einer Tiefe von 55 cm saniert.
Ein Radweg ist nicht vorhanden, der Gehweg befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand und bedarf zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Der Zustand der Gehwege entspricht der Erhaltungsklasse 3.
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 1.000.000,00 € brutto veranschlagt.
Die Baumaßnahme findet als gemeinsame Maßnahme mit der EBL statt.
Neben dem Straßenbau wird es auch umfangreiche Arbeiten am Kanalnetz geben.
Zeitplan:
Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, Stadtverkehr Lübeck und der Polizei, sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.
Gemäß Forderung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des Stadtverkehrs ist eine
Ausführung der Maßnahmen teilweise in den Sommerferien 2024 anzustreben, da dann die
Verkehrsbelastung durch den Berufsverkehr weniger ausgeprägt ist und die Schülerbeförderung entfällt.
Die geplanten Maßnahmen wurden im Vorwege bereits mit dem Brückenbau und den Lübecker Ver- und Entsorgern in Bezug auf deren anstehende Maßnahmen abgestimmt.
Bei Verschiebungen innerhalb des Masterplanes bestehen insbesondere Abhängigkeiten von den Entsorgungsbetrieben, da der gesamte Masterplan bis 2025 im Vorwege mit deren Maßnahmen abgestimmt ist. In vielen Straßen steht zunächst eine Sanierung des Kanalnetzes an. Die Maßnahmen können nicht beliebig verschoben werde, sondern müssen koordiniert werden, um nicht erst eine Straße und im Nachgang dann den Kanal zu sanieren.
Es wird zu Jahresbeginn eine Pressemitteilung (PM) mit allen geplanten Sanierungsmaßnahmen veröffentlicht. Dann gibt es zu jeder Baumaßnahme kurz vor Beginn mindestens eine PM. Bei umfangreichen Baumaßnahmen wird zu jeder neuen Bauphase über die Medien informiert.
Die direkten Anliegenden erhalten zudem Handzettel mit Informationen per Wurfsendung und das Lübeck Management unterstützt mit Informationen für Gewerbetreibende. Zudem wird ein Bauschild sechs Wochen vorher aufgestellt und die Informationen sind dann auch im Internet veröffentlicht. Zentrale Einrichtungen im Umkreis, wie z. B. Schulen und Kitas, werden ebenfalls rechtzeitig eingebunden.
Rein informativ sei in dieser Vorlage bereits auf die ebenfalls in 2024 geplante grundhafte Fahrbahnsanierung Travemünder Allee hingewiesen.
Geplant ist auf Grundlage des Masterplanes aus 2019 eine grundhafte Sanierung der Fahrbahn bis zu einer Tiefe von 65 cm in folgendem Abschnitt:
Bauanfang: Länge der Ausbaustrecke: Bauende: Ausbaubreiten: Fahrbahnfläche: | Parkstraße ca. 560 m Sandbergbrücke ca. 10,50 – 12,00 m 6.400 m² |
Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten werden derzeit grob mit ca. 1.170.000,00 € brutto veranschlagt.
Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Sobald die politische Entscheidung über die Zukunft der Sandbergbrücke gefallen ist, wird die Maßnahme Travemünder Allee in einer eigenen Projektfreigabe in die Gremien eingebracht.
Der gesamte Zeitplan steht aktuell noch unter Vorbehalt. Gründe sind die angespannte Personalsituation in der Fachabteilung. Drei Ingenieurstellen und eine Technikerstelle konnten in einer ersten Ausschreibungsrunde nicht besetzt werden. Derzeit befinden sich die Stellen erneut in der Ausschreibung.
Kommunikation:
Um die Bürger:innen und Verkehrsteilnehmenden bestmöglich über die bevorstehenden Baumaßnahmen in 2024 zu informieren, werden ab nächstem Jahr neben Pressemitteilungen, Hauswurfsendungen und Informationen auf den Homepages der Hansestadt Lübeck und des Lübeck Managements weitere Maßnahmen ergriffen.
Dazu wird unterstützend ein externes Kommunikationsbüro beauftragt. Es soll sichergestellt werden, dass noch frühzeitiger und transparenter Informationen über bevorstehende Baumaßnahmen kommuniziert werden. Denkbar sind das frühzeitige Aufstellen von Baustelleninformationstafeln, frühere Hauswurfsendungen in einem größeren Radius um die Baumaßnahme und eine interaktivere Baustellenkommunikation.
Für die Beauftragung eines externen Kommunikationsbüros werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 50.000,00 € anfallen.
Kosten / Finanzierung:
Die Kosten von derzeit geschätzten 5.910.000,00 € für die Maßnahmen der Fahrbahnsanierungen in der Hansestadt Lübeck sowie die 350.000,00 € für die zusätzliche Herstellung des Gehwegs im Schnitterweg sind im Finanzplan 2024 enthalten. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.
- Produktsachkonto 543001 049 7852000 L309, Schwartauer Landstraße / Allee
- Produktsachkonto 541001 578 7852000 Buurdiekstraße / Wischhofweg
- Produktsachkonto 541001 579 7852000 Grüner Weg
- Produktsachkonto 541001 580 7852000 Schnitterweg
- Produktsachkonto 541001 797 7852000 Absalonshorster Weg
- Produktsachkonto 541001 581 7852000 Weberkoppel
- Produktsachkonto 541001 625 7852000 Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen
Dringlichkeit
Eine frühe Freigabe im Hauptausschuss ist zwingend erforderlich, damit die Maßnahmen zeitig ausgeschrieben werden und ab dem Frühjahr beginnen können.